Lücke bei Produktklassifikation nach EuGH-Urteil

Umweltbundesamt bemängelt unzureichende EU-Standards

Um gesundheitsschädliche Auswirkungen durch Substanzen in Baumaterialien, Möbeln und Wohntextilien zu verhindern, sind gesetzliche Vorgaben und eine eindeutige Kennzeichnung von Bauprodukten erforderlich. Doch die sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr erlaubt. Das Umweltbundesamt (UBA) warnt nun vor möglichen Gesundheitsrisiken durch unzureichende europäische Standards der Produktklassifikation.

Bis zum Herbst 2016 verlangte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) für innenraumluftrelevante Bauprodukte anspruchsvolle Tests. Das vergebene Ü-Zeichen (Ü für Übereinstimmung) stellte unter anderem höhere Anforderungen an flüchtige organische Verbindungen (VOC). Diese können etwa in Fußbodenbelägen, Lacken oder Dichtstoffen enthalten sein. In zu hohen Konzentrationen sind sie gesundheitsschädlich und können unter anderem Kopfschmerzen oder Schwindel auslösen. Nationale Klassifizierungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, darunter das deutsche Ü-Zeichen, sind jetzt nicht mehr zulässig. Die EU-Kommission habe zwar einen Vorschlag für eine Ergänzung der EU-weiten und einheitlichen CE-Kennzeichnung von Bauprodukten um gesundheitliche Aspekte vorgelegt, so das UBA, aber dieser lasse Emissionen von VOC aus Lösemitteln und anderen chemischen Hilfsstoffen ohne ausgewiesene Kennzeichnung zu. „Das CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel. Es sagt aus, dass ein Produkt nach europäisch harmonisierten Normen produziert wurde und gewisse technische Eigenschaften deklariert sind. Für den Gesundheits- und Umweltschutz hat das Zeichen derzeit keine Aussagekraft – hier besteht eine Lücke", ist im Jahresbericht 2017 des Umweltbundesamtes mit dem Schwerpunkt Innenraumluft und Gesundheit zu lesen.

Die EU-Kommission intendiert die Integration des Umwelt- und Gesundheitsschutzes durch entsprechende Merkmale in die CE-Kennzeichnung, doch solche Verfahren können fünf bis zehn Jahre dauern. Als Zwischenlösung soll bis Ende 2017 eine einfache Produktklassifikation eingeführt werden. Das Bewertungssystem sieht eine dreistufige ABC- Einteilung vor: So sollen etwa für Kindergärten geeignete Baumaterialien mit A und Produkte für den Nichtwohnbereich mit C bewertet werden. Das Umweltbundesamt rät Verbrauchern derweil, sich an Prüfsiegeln (siehe Artikel zum Thema) zu orientieren. Diese fallen nicht in den Geltungsbereich des EU-Rechts und kennzeichnen Bauprodukte, die strengen Anforderungen im Gesundheits- und Umweltschutz entsprechen.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Dessau

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