Lichtbänder

Eigenschaften, Materialien und Vorgaben

Bei Lichtbändern handelt es sich, anders als bei Lichtkuppeln, um eine durchgehende Dachverglasung, die besonders viel Tageslicht in die darunterliegenden Innenräume einfallen lässt. Während Lichtbänder früher meist auf Industrie- und Gewerbebauten zu finden waren, gibt es mittlerweile zunehmend Varianten für den Wohnungsbau. Lichtbänder in Fachdächern erfüllen drei Hauptfunktionen: Sie ermöglichen eine gesunde, dynamische und betriebskostenfreie Belichtung, stellen eine energiekostenfreie Belüftung zur Verfügung und bilden im Brandfall den lebensnotwendigen Rauch- und Wärmeabzug.

Lichtband bei einem Sheddach
Großformatige Dachlichtbänder gehören zu den kostengünstigen und wirtschaftlichen Lösungen.
Die transparenten oder transluzenten Teile werden in der Regel aus thermoplastischen oder duroplastischen Kunststoffen hergestellt.

Von der Form her lassen sich mehrere Arten von Lichtbandkonstruktionen unterscheiden: Gewölbt oder flach gewölbt, halbkreisförmig, satteldachförmig (Dachreiter), Sonderbauformen (Kombination aus flachen und gebogenen Abschnitten) und Shedlichtbänder (symmetrisch und unsymmetrisch).

Großformatige Dachlichtbänder gehören zu den kostengünstigen und wirtschaftlichen Lösungen. Die transparenten oder transluzenten Teile werden in der Regel aus mehrschaligen thermoplastischen Kunststoffen, z.B. Acrylglas, Polycarbonat oder duroplastischen Kunststoffen wie glasfaserverstärkten, ungesättigten Polyesterharzen hergestellt. Einem Vergilben der Kunststoffe wird heutzutage durch die Verwendung von Harzen mit UV-Absorbern, Acrylatbeimengungen und Oberflächenschutz aus Reinharz entgegengewirkt.

Für architektonisch gestaltete Oberlichter kommen auch Glaskonstruktionen zum Einsatz. Hierbei wird ein Mehrscheibenisolierglas verwendet, eine Verglasungseinheit aus mehreren Glasscheiben, die durch luft- oder gasgefüllte Zwischenräume getrennt sind. Die Innenscheibe von Verglasungen muss allerdings splitterbindend sein, entweder Verbundsicherheitsglas oder Drahtglas, um Personen vor Verletzungen durch herabfallende Glassplitter zu schützen.

Die Anbringung von Lichtbändern erfolgt auf bauseitig oder werkseitig hergestellten Aufkantungen (Aufsetzkränze). Es wird unterschieden zwischen selbsttragenden Aufsetzkränzen und nicht selbsttragenden Aufsetzkränzen.

Dachflächen müssen widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Daraus resultieren Regelungen für den Einbau von Lichtbändern (zulässige Größen, Abstände, Flächenanteile etc.), die in den Landesbauordnungen bzw. den ergänzend erlassenen Durchführungsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften enthalten sind. Ebenso sind dort die einzuhaltenden Abstände zwischen Lichtkuppeln, Lichtbändern und Rauchabzugsgeräten und anderen Bauteilen geregelt.

Lichtbänder sind grundsätzlich nicht begehbar und müssen durchsturzsicher ausgeführt werden. Zur vorbeugenden Instandhaltung sollten sie regelmäßig gewartet werden.

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