Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten
Info der Feuerwehr München vom Februar 2025
Insbesondere bei Sonderbauten oder diffizilen Planungen im Bestand (mit und ohne Denkmalschutz) kommt der Beurteilung durch die Feuerwehr eine wichtige Rolle zu. Um deren Aufgaben und beratende Funktion beim vorbeugenden Brandschutz zu klären, hat die Feuerwehr München den Leitfaden Feuerbeschau zum Umgang mit Bestandsbauten herausgegeben. Die im Februar 2025 erschienene Publikation beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Abläufe der Feuerbeschau in Bestandsbauten (für Bayern) verständlich und anwendungsorientiert.
Zentral ist die klare Abgrenzung der Feuerbeschau zum baurechtlichen Brandschutznachweis. Letzterer bestätigt die Einhaltung aktueller Brandschutzvorgaben bei Neubauten oder genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahmen. Im Rahmen der Feuerbeschau hingegen wird ein bestehendes Gebäude auf ein objektiv erhöhtes Risiko für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Umwelt überprüft. Es liegen unterschiedliche Schwerpunkte vor: Der baurechtliche Nachweis ist auf normative Einhaltung ausgerichtet, die Feuerbeschau auf das Erkennen und Mindern von Risiken.
Die Ziele der Feuerbeschau sind in dem Leitfaden konkretisiert:
insbesondere die Verhütung von Brand- und Explosionsgefahren sowie
die Sicherstellung einer effektiven Brandbekämpfung und
Rettungslogistik im Ernstfall. Ein wichtiger Aspekt ist die Klärung
von Zuständigkeiten, d.h. die Rolle der Kommunen, der Feuerwehr und
Bauaufsicht bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachverfolgung
einer Feuerbeschau.
Aus dem Inhalt:
- Anwendungsbereich
- Begriffe
- Notwendige Brandsicherheit von Gebäuden, Verkehrsbauten und sonstigen baulichen Anlagen
- Neubaumaßnahmen und genehmigungsbedürftige Umbauten und Nutzungsänderungen
- Gebäudebestand
- Zuständigkeit
- Zweck der Feuerbeschau
- Prüfobjekte
- Überprüfungsfristen
- Prüfumfang
- Anhang 1: Verordnung über die Feuerbeschau
- Anhang 2: Feste Fristen nach Objektart
- Anhang 3: Fristenermittlung über Gebäuderisikoeffizient
- Anhang 4: Prüfliste
Die 14-seitige Publikation steht auf den Webseiten der Stadt München als PDF kostenfrei zum Download zur Verfügung (siehe Surftipps).
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