Leitertreppen

Bei Treppen mit einer Steigung zwischen 45°und 75° handelt es sich um Steil- oder Leitertreppen, auch Treppenleitern genannt. Noch steilere Treppen über 75° werden als Leitern bezeichnet, ab 90° spricht man von Steigeisen. Nach Baurecht sind Leitertreppen aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und Benutzbarkeit nur als Ersatz für bewegliche Bodentreppen zur Erschließung von Dachgeschossen oder Speichern ohne Aufenthaltsräume erlaubt. Die nutzbare Treppenlaufbreite einer Leitertreppe sollte mindestens 50 cm bis höchstens 70 cm betragen. Beidseitig angeordnete, griffgerechte Handläufe erhöhen die Sicherheit.

Die nutzbare Treppenlaufbreite einer Leitertreppe sollte mind. 50 cm bis höchstens 70 cm betragen.

Historisch gesehen dürften früher alle Treppenformen sehr steil gewesen sein. Beginnend mit den eingekerbten Baustämmen, den sogenannten Steigebäumen über Leiterbäume wurden die Treppenneigungen im Laufe der Zeit immer flacher und bequemer zu begehen. Heute sind Leitertreppen nur dort üblich, wo auf engstem Raum Steighilfen zur Erschließung von Funktionsräumen notwendig sind. Anwendungsbeispiele sind Zugänge zu Bibliotheksgalerien, Lichtbühnen im Theaterbau, Revisionsbühnen in der Industrie oder Spielgalerien für Kinder.

Eine Sonderform der Leitertreppe ist die Wechselstufentreppe, auch Samba- oder Watscheltreppe genannt.

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