Lagesicherung von PV-Anlagen auf Flachdächern

Hinweispapier des Bundesverbands Solarwirtschaft

Jahreszeitliche Temperaturschwankungen führen bei aufgeständerten Photovoltaikanlagen, die auf Flachdächern installiert sind, zu Verformungen des Montagegestells. Die Profile bewegen sich zwar nur wenige Millimeter, aber immer wieder aufs Neue über die Dachabdichtung. Selbst bei einem minimalen Gefälle, das zur Entwässerung des Flachdachs notwendig ist, wirken Hangabtriebskräfte. Die PV-Anlagen wandern deshalb kontinuierlich abwärts, was in Fachkreisen als „Raupeneffekt“ bekannt ist.

Wird diese Temperaturwanderung bei der Planung oder späteren Wartung nicht berücksichtigt, kann das Gestell der Solarpaneele langfristig mit anderen Bauteilen auf dem Dach kollidieren. Es kann zu Schäden an der Dachabdichtung, an Lichtkuppeln, Lüftungsrohren oder Blitzschutzanlagen kommen. Möglich sind auch Beschädigungen bei elektrischen Komponenten wie Leitungen und damit verbundene Risiken wie elektrischer Schlag oder Lichtbogengefahr. Stößt die PV-Anlage an kein Hindernis, kann sie sich im Lauf der Jahre bis über die Dachkante hinaus bewegen.

Ein Hinweispapier des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar) unter dem Titel Lagesicherung von PV-Flachdachanlagen gegen Verschiebung aufgrund thermischer Dehnungen (Temperaturwanderung) befasst sich mit der Problematik. Darin wird aufgezeigt, was bei der Planung und Berechnung von PV-Anlagen berücksichtigt werden sollte und welche Lösungen es gibt. Experten der BSW-Fachgruppe Bautechnik geben Empfehlungen, wie eine ausreichende Lagesicherung auf Flachdächern vorgenommen werden kann. Möglich ist beispielsweise eine Koppelung der einzelnen Modulfelder, eine Aufteilung in kleinere Felder oder eine Befestigung an Fixpunkten des Gebäudes wie beispielsweise der Unterkonstruktion der Attika.

Die zehnseitige Publikation steht zum kostenlosen Download auf der unten genannten Webseite des BSW Solar zur Verfügung (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Bei der Errichtung von neuen PV-Anlagen auf Dächern oder an Fassaden ist zunächst keine Genehmigung erforderlich.

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Beispiel eines Solarmoduls zur Stromerzeugung

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