Kurzfristige Änderung der BEG-Förderung

Neuerungen gelten ab Ende Juli 2026

Am Abend des 8. Juli 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Reform der Gebäudeförderung vorgestellt und die Antragstellung zu den bisherigen Bedingungen mit sofortiger Wirkung gestoppt. Laut BMWE soll die Förderung künftig sozial ausgewogener, effizienter und zielgerichteter ausgestaltet werden. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Bereits bewilligte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Auch bereits eingereichte Anträge werden nach den bisherigen Förderbedingungen geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend bewilligt.

Eigentümer*innen, die einen Heizungstausch erwägen, sollten sich jetzt informieren und gegebenenfalls noch kurzfristig handeln. Ab dem 21. Juli 2026 können Anträge bei KfW und BAFA nur noch nach den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Vom 9. bis 20. Juli 2026 gilt eine Umstellungsphase, in der notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorgenommen werden. In diesem Zeitraum können keine neuen (g)BzA (gewerbliche Bestätigung zum Antrag) für die KfW beziehungsweise keine neuen TPB (Technische Projektbeschreibung) für das BAFA erstellt werden. Bereits erstellte Technische Projektbeschreibungen (TPB) bleiben bis einschließlich 20. Juli 2026 gültig und verfallen anschließend.

Es gilt jedoch eine sogenannte Vertrauensschutzregelung: Antragstellende, die bereits über eine gültige (g)BzA beziehungsweise TPB verfügen, ihren Förderantrag aber noch nicht gestellt haben, können diesen während der Umstellungsphase noch zu den bisherigen Konditionen bei BAFA oder KfW einreichen. Neue (g)BzA und TPB können ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden.

Zielgerichtetere Förderung

Mit den Anpassungen soll die bestehende BEG-Förderkulisse langfristig stabil bleiben und zugleich an neue Rahmenbedingungen und Marktentwicklungen angepasst werden. Die Förderstruktur mit KfW und BAFA bleibt erhalten. Die Förderung für selbstnutzende Eigentümer*innen wird künftig stärker nach Einkommen differenziert. Zusätzlich zur Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gelten folgende Einkommensboni:

  • Für Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro erhöht sich der Bonus auf 40 Prozent. 
  • Für Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro bleibt er unverändert bei 30 Prozent. 
  • Für Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 Euro sinkt er auf 10 Prozent. 
  • Für Haushaltsjahreseinkommen über 50.000 Euro entfällt der Bonus. 

Haushalte mit Kindern werden erstmals zusätzlich berücksichtigt: Das maßgebliche Haushaltsjahreseinkommen reduziert sich einmalig um 10.000 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 16 Prozent bleibt bestehen. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und anschließend halbjährlich um vier Prozentpunkte, sodass er ab August 2028 entfällt.

Neu ist der Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen „Made in Europe“. Ab dem ersten Quartal 2027 sollen Wärmepumpen mit Ursprung in der Europäischen Union einen zusätzlichen Bonus von 15 Prozent erhalten. Gleichzeitig wird die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut werden, auf 15 Prozent abgesenkt. 

Mit Inkrafttreten der Reform entfällt außerdem der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent.

Die künftige Förderung in Zahlen

Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen und kann je nach Kombination eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Für Einfamilienhäuser sinken die förderfähigen Investitionskosten von bisher 30.000 auf künftig 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind jeweils 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 Euro an förderfähigen Kosten ansetzbar.

Mit dem Neustart reduziert sich die Obergrenze der förderfähigen Investitionskosten anschließend alle sechs Monate um 750 Euro (Degression). Für Einfamilienhäuser liegt sie Ende 2030 damit noch bei 22.000 Euro.

Darüber hinaus sind weitere Änderungen vorgesehen, die sich auf die Förderkulisse auswirken, etwa beim iSFP-Bonus, beim WPB-Bonus, bei Tilgungszuschüssen oder dem sogenannten „Worst-first“-Ansatz. Wer eine Sanierung plant, sollte sich daher frühzeitig von qualifizierten Energieberatenden oder über verlässliche Informationsangebote beraten lassen.

Quellen: co2online, Berlin; BMWE, Berlin

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