Komplextrennwände

Komplextrennwände sind ebenso wie Brandwände Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Während Brandwände die Aufgabe haben, im Brandfall die Ausbreitung eines Schadenfeuers zu verhindern und der Feuerwehr als Verteidigungslinie zu dienen, sollen Komplextrennwände auch unter ungünstigen Brandbedingungen und unabhängig vom Feuerwehreinsatz die Schadenausweitung verhindern.

Die Anforderungen an Anordnung und Ausführung von Komplextrennwänden (z.B. Anschlüsse an Decken und Stützen oder Aussteifungen) sind im Merkblatt VdS 2234 Brand- und Komplextrennwände definiert. Das Merkblatt kann online auf der Internetseite des VdS-Verlages abgerufen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Öffnungen in Dächern müssen so angeordnet sein, dass ein Brand nicht auf andere Gebäude oder Gebäudeteile übertragen werden kann

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Baustoffe/​Bauteile

Brandwände I

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

In verschiedenen Musterverordnungen werden beim Einbau von Löschanlagen größere Brandabschnitte ohne Brandwände gestattet (z.B. Flächen bis zu 10.000 m² in der Muster-Verkaufsstättenverordnung).

Baustoffe/​Bauteile

Brandwände III

Surftipps

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