Klassifizierung der Gerüsttreppen

Gerüstaufstiege mit Treppen werden in Hinblick auf Abmessungen je einer Klasse (A oder B) zugeordnet. Die Gerüsttreppen müssen eine gleichmäßig verteilte Verkehrslast von q1 = 1,0 kN/m² auf die horizontalprojizierte Gesamtfläche der Treppe (Stufen und Podeste) tragen. Daneben muss jede Treppenstufe eine Belastung aus Personen (F2 = 1,0 kN) tragen. Die Gesamttragstruktur/das Tragwerk der Treppenkonstruktion muss so ausgelegt werden, dass neben Eigengewicht und Windlasten auch eine gleichmäßig verteilte Verkehrslast von q1 = 1,0 kN/m² auf allen Treppenstufen und Podesten innerhalb einer Höhe von 10,00 m (z.B. fünf Treppenläufe mit je h = 2,00 m) aufgenommen werden können.


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Gerüstarten lassen sich nach Verwendung, Ausbildung und Bauart unterscheiden

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