Internalarm

Warnleuchte in einem ausgedehnten Wohnkomplex der späten 1970er-Jahre

Internalarm bezeichnet im Brandschutz einen internen Alarm, der innerhalb eines Gebäudes oder einer Einrichtung ausgelöst wird, um das Personal oder spezifische Sicherheitskräfte über eine potenzielle Brandgefahr zu informieren.

Der Alarm wird üblicherweise aktiviert, bevor ein externer Notruf (z.B. bei der Feuerwehr) abgesetzt wird. Ziel des Internalarms ist es, schnellstmöglich Evakuierungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen einzuleiten, ohne Panik auszulösen oder ungewollt externe Rettungsdienste zu alarmieren. Dies kann vor allem in großen Unternehmen, Krankenhäusern oder anderen Institutionen wichtig sein, wo interne Notfallprotokolle existieren.

Ebenso werden größere Baustellen mit einem Internalarm ausgestattet, um den Brandschutz während der Bauphase zu gewährleisten. Dies erfolgt beispielsweise mittels Kombi-Signalgeber („Blitzlichtsirene“).

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