Immissionsschutzgesetze

Auf Bundes- und Landesebene sind Gesetze einzuhalten, die schädliche Umwelteinwirkungen begrenzen sollen. Dazu gehören zum Beispiel Luftverschmutzung, störende Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Der Gesetzgeber legt fest, dass Anlagen, die solche Einwirkungen auf die Umwelt auslösen können, einer Genehmigung bedürfen.

Nähere Festlegungen finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in den Landes-Immissionsschutzgesetzen (LImschG). Außerdem befasst sich beispielsweise in Nordrhein-Westfalen eine Licht-Richtlinie speziell mit dem Thema Lichtimmissionen. Sie behandelt Belästigungen der Nachbarschaft, in Form von Raumaufhellung oder Blendung, durch Beleuchtungsanlagen wie Flutlichtanlagen oder Fassadenbeleuchtungen. Weitere Informationen zum entsprechenden Bundesgesetz und der Licht-Richtlinie erhalten Sie auf den unten genannten Webseiten (siehe Surftipps).

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