Hygienisch notwendige Luftmenge
Richtwert in Bezug auf Personenzahl
In geschlossenen, bewohnten Räumen verändert sich die
Luftqualität durch vielseitige Effekte wie Wasserdampfabgabe von
Menschen und Pflanzen, CO2-Erhöhung durch
Atmung, Ausdunstungen von Möbeln und Teppichen, Staub, Rauch und
andere Einflüsse.
Um einer Verschlechterung der Raumluft entgegen zu wirken, muss
diese ständig gegen frische Außenluft ausgetauscht werden.
Da es aufgrund fehlender geeigneter Luftqualitäts-Sensoren in der
Regel nicht möglich ist, die Austausch-Luftmenge so zu bemessen,
dass alle Schadstoffe ideal abgeführt werden, bedient man sich des
Geruchsinns des Menschen. Dieser korreliert dabei gut mit dem
CO2-Gehalt der Raumluft.
Als Richtwert kann von einem Luftvolumenstrom von 30 m³/h pro
Person ausgegangen werden. Bei diesem Wert wird im Mittel bei einer
normalen Tätigkeit im Haushalt der von Pettenkofer festgelegte
Grenzwert des CO2-Gehalts der Raumluft von
0,1 Vol-% nicht überschritten.
Der Bezug auf die Wohnfläche ist nicht so gut geeignet, da das
Raumangebot, das jedem Bewohner zur Verfügung steht, stark
schwankt.
Der oben genannte Richtwert gilt für Lüftungsanlagen, die die verbrauchte Luft nach dem Prinzip der Querlüftung gegen Frischluft austauschen. Werden Räume mit Einzelraum-Lüftungsgeräten belüftet, so sind diese im Mittel mit einem höheren Luftvolumenstrom zu betreiben, sofern sie nicht mit einem CO2-Sensor ausgestattet sind.
Fachwissen zum Thema
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