Hygienisch notwendige Luftmenge

Richtwert in Bezug auf Personenzahl

In geschlossenen, bewohnten Räumen verändert sich die Luftqualität durch vielseitige Effekte wie Wasserdampfabgabe von Menschen und Pflanzen, CO2-Erhöhung durch Atmung, Ausdunstungen von Möbeln und Teppichen, Staub, Rauch und andere Einflüsse.
Um einer Verschlechterung der Raumluft entgegen zu wirken, muss diese ständig gegen frische Außenluft ausgetauscht werden.
Da es aufgrund fehlender geeigneter Luftqualitäts-Sensoren in der Regel nicht möglich ist, die Austausch-Luftmenge so zu bemessen, dass alle Schadstoffe ideal abgeführt werden, bedient man sich des Geruchsinns des Menschen. Dieser korreliert dabei gut mit dem CO2-Gehalt der Raumluft.

Als Richtwert kann von einem Luftvolumenstrom von 30 m³/h pro Person ausgegangen werden. Bei diesem Wert wird im Mittel bei einer normalen Tätigkeit im Haushalt der von Pettenkofer festgelegte Grenzwert des CO2-Gehalts der Raumluft von 0,1 Vol-% nicht überschritten.
Der Bezug auf die Wohnfläche ist nicht so gut geeignet, da das Raumangebot, das jedem Bewohner zur Verfügung steht, stark schwankt.

Der oben genannte Richtwert gilt für Lüftungsanlagen, die die verbrauchte Luft nach dem Prinzip der Querlüftung gegen Frischluft austauschen. Werden Räume mit Einzelraum-Lüftungsgeräten belüftet, so sind diese im Mittel mit einem höheren Luftvolumenstrom zu betreiben, sofern sie nicht mit einem CO2-Sensor ausgestattet sind.

Fachwissen zum Thema

Lüftung

Filterung der Außenluft

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Heizung sponsored by:
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de