Holzschutz bei Dach- und Konterlatten

Informationsblatt vom Bund Deutscher Zimmermeister

Die Qualität von Dach- und Konterlatten hat entscheidenden Einfluss auf die Lebensdauer einer Schieferdeckung. Immer noch wird auf Baustellen über die Ausführung von baulichem oder chemischem Holzschutz und die Einbaufeuchte der Hölzer diskutiert.

Der Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) hat in Kooperation mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) im Mai 2013 das zweiseitige Informationsblatt Holzschutz bei Dach- und Konterlatten herausgegeben. Anhand von vier Kriterien werden darin geltende Normen, Regeln und Gesetze zusammengefasst.

Themen:

  • Baulicher Holzschutz ist der Normalfall
    Um die Gefährdung für Mensch und Umwelt aus biozidhaltigen Holzschutzmitteln während der Bauzeit und Nutzung zu vermeiden, wird durch die aktuelle Normung dem baulichen Holzschutz der Vorzug gegeben (siehe DIN 68800-1: Holzschutz – Teil 1: Allgemeines)

  • Baulicher Holzschutz bei Dach- und Konterlatten
    Werden Dach- und Konterlatten an Fassaden oder Dächern fachgerecht abgedeckt (z.B. mit Schiefer) und gleichzeitig luftumspült eingebaut, ist eine Schädigung durch holzzerstörende Organismen nicht zu erwarten. Die Einordnung der Hölzer in die Gebrauchsklasse GK 0 hat zur Folge, dass Dach- und Konterlatten generell keinen chemischen Holzschutz benötigen (siehe DIN 68800-2, Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau).

  • Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
    Sollten dennoch mit Holzschutzmitteln behandelte Bauhölzer verwendet werden, stellt das einen Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) dar. Darin werden chemisch behandelte Hölzer als besonders überwachungsbedürftiger Abfall eingeordnet und sollten grundsätzlich vermieden werden.
    Nur bei einer besonderen Gefährdung durch holzzerstörende Pilze und Insekten kann der Planer auf die Behandlung mit Bioziden zurückgreifen.

  • Einbaufeuchte
    Alle Bauhölzer sollten grundsätzlich eine Baufeuchte von unter 20% aufweisen, oder diesen Feuchtegehalt nach sechs Monaten Einbauzeit erreicht haben. Aufgrund der luftumspülten Konstruktion von Dach- und Konterlatten ist auch bei einem höheren Feuchtegehalt zur Einbauzeit die 20%-Hürde nach sechs Monaten erreicht. Die Verwendung von Dach- und Konterlatten mit einem Feuchtegehalt von über 20% ist daher möglich.

Das Informationsblatt steht auf der unten genannten Webseite des Verbandes als kostenloser Download zur Verfügung (siehe Surftipps).

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