Holzschutz – Grundlegendes zur Normenreihe DIN 68800

Die Normenreihe DIN 68800 spiegelt die im Holzbau langjährig geübte Praxis des konstruktiven Holzschutzes wieder. Sie enthält die Verpflichtung, bauliche Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen; die Notwendigkeit des Einsatzes von chemischen Holzschutzmitteln muss hingegen belegt und gesondert vereinbart werden. Damit wird das Minimierungsgebot hinsichtlich der Verwendung von Bioziden im Bauwesen umgesetzt, welches sich u.a. aus der Biozidrichtlinie1), der Gefahrstoffverordnung2), dem Kreislaufwirtschaftsgesetz3) und diversen Arbeitssicherheitsregeln ableitet.

Die Normenreihe besteht aus vier Teilen, von denen die MVV TB4) ausschließlich die Teile 1 und 2 in Bezug nimmt:

  • DIN 68800-1: Holzschutz – Allgemeines
  • DIN 68800-2: Holzschutz – Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
Für die Teile 3 und 4, in denen der chemische Holzschutz geregelt wird, ist dies nicht der Fall.



1) EU-Richtlinie 98/8/EG [Biozid-Produkt-Richtlinie; BiozidRL] – Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten; 2) Die Gefahrstoffverordnung [GefStoffV] regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. 3) Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] – Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen; 4) Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB 2023/1)

Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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