Die meisten Menschen orientieren sich visuell, im Straßenraum an
bestimmten Gebäuden und Fassaden, im Gebäudeinneren über räumliche
Zusammenhänge, Farben oder auch Lichtverhältnisse. Für ortsfremde
Personen sind in öffentlich zugänglichen Gebäuden visuelle
Orientierungshilfen anzubringen, d.h. Hinweisschilder, die an Wände
und Türen geschraubt bzw. geklebt oder in den Fluren
von der Decke abgehängt werden können.
Gängige Hinweisschilder sind:
- Pfeile als Richtungsanzeiger
- Notausgang
- Damen- bzw. Herrentoilette
- Barrierefreie Toilette
- Rauchverbot
- Handyverbot
- Wickelraum
- Treppe
- Cafeteria/Speiseraum
- Garderobe
- Konferenzraum
Hinweisschilder sollten gut sichtbar angebracht sein und über eine
leicht verständliche (Bild-)Sprache, z.B. als Piktogramm, der
direkten Orientierung dienen. Darüber hinaus sind sie auch
Zubehörelemente, die wie Hausnummer, Türstopper oder Briefkästen,
das Gestaltungskonzept eines Gebäudes aufgreifen bzw. verdeutlichen
können. Daher ist bei der Auswahl einer bestimmten Beschlagserie
unter anderem auch darauf zu achten, ob im Gebäude später
Hinweisschilder angebracht werden sollen. Insbesondere ist bei
Bürogebäuden zu bedenken, das sich an jeder einzelnen Bürotür, bzw.
direkt daneben ein
Türschild befinden wird, auf dem der Name des
Nutzers zu lesen ist. Diese Beschilderung sollte in einem
gestalterischen Zusammenhang mit den Beschlägen der Tür, aber auch
mit den restlichen Hinweisschildern im Gebäude gewählt
werden.