Herstellmaß

Das Herstellmaß gibt an, mit welchen Abmessungen eine Fliese tatsächlich gefertigt wird. Bei der Anlage von Fugenplänen ist darauf zu achten, ob es sich bei den Größenangaben der Produzenten von keramischen Fliesen und Platten um Herstellmaße oder um Nennmaße handelt. So kann beispielsweise die Angabe einer Fliesengröße das Nennmaß 15 x 15 cm aufweisen. Das Herstellmaß könnte in diesem Fall jedoch nur 14,7 x 14,7 cm betragen, wenn vom Produzenten die Breite der Fuge bereits abgezogen wurde.

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