Hausanschlusskasten

Hausanschlusskästen (HAK) müssen an leicht zugänglichen Stellen angebracht werden, so dass bei Schadensfällen z.B. die Feuerwehr ungehinderten Zugang hat.

Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) hat der Kunde die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen und für den Hausanschlusskasten einen geeigneten Platz bzw. Raum, z.B. Hausanschlussraum, Hausanschlusswand oder Hausanschlussnische zur Verfügung zu stellen. Anbringungsort und Anzahl der Hausanschlusskästen werden im Einvernehmen mit dem Bauherrn vom Verteilungsnetzbetreibers (VNB) festgelegt. Die Montage erfolgt durch den VNB bzw. ein beauftragtes Unternehmen.

Je nach Anordnung des Hausanschlusskastens (meist innerhalb des Gebäudes) sind folgende Schutzarten vorgeschrieben:

  • Schutzart IP 40 in trockenen Innenräumen
  • Schutzart IP 54 in feuchten Räumen sowie in Kellern
  • Auf brennbaren Baustoffen (Holz, Fachwerk o. ä.) müssen Kabel und Hausanschlusskasten auf einer lichtbogenfesten Unterlage verlegt werden (z. B. 20 mm dicke Fibersilikatplatte), die allseitig mindestens 150 mm überstehen muss

Nicht gestattet ist die Anordnung des HAK in

  • feuergefährdeten Räumen
  • explosionsgefährdeten Räumen
  • Räumen mit Temperaturen über 30 Grad C

Es ist auch möglich, die Hausanschlusssicherungen in einem Kabelverteilerschrank an der Grundstücksgrenze unterzubringen, ggf. für mehrer Häuser.

Fachwissen zum Thema

Grundinstallationen

Hausanschluss

Hausanschlussraum,  -wand, -nische

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Schutzarten – IP-Code

Schutz

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