Hausalarmanlagen (HA)

Hausalarmanlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen und müssen Bestandteil des gesamten Sicherungskonzeptes für den Personenschutz in Gebäuden sein. HAA dienen den primären Schutzzielen:

  • Schutz von Personen
  • Schutz der Umwelt
Weitere Schutzziele sind in den Landesbauordnungen definiert. Hausalarmanlagen entsprechen in Funktion und Aufbau den Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Damit können bei Planung, Aufbau und Betrieb von Hausalarmanlagen die anerkannten Regeln der Technik für Gefahrenmeldeanlagen angewendet werden. Es müssen an Hausalarmanlagen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und Verfügbarkeit die gleichen Anforderungen wie an Gefahrenmeldeanlagen gestellt werden.

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