Hausalarmanlagen sind sicherheitstechnische Einrichtungen und
müssen Bestandteil des gesamten Sicherungskonzeptes für den
Personenschutz in Gebäuden sein. HAA dienen den primären
Schutzzielen:
- Schutz von Personen
- Schutz der Umwelt
Weitere Schutzziele sind in den Landesbauordnungen definiert.
Hausalarmanlagen entsprechen in Funktion und Aufbau den
Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Damit können bei Planung, Aufbau und
Betrieb von Hausalarmanlagen die anerkannten Regeln der Technik für
Gefahrenmeldeanlagen angewendet werden. Es müssen an
Hausalarmanlagen hinsichtlich Wirksamkeit, Betriebssicherheit und
Verfügbarkeit die gleichen Anforderungen wie an
Gefahrenmeldeanlagen gestellt werden.