Hausalarmanlagen

Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung

Als sicherheitstechnische Einrichtung dient eine Hausalarmanlage (HAA) der Warnung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen bei Gefahr. Da es für ihre Projektierung und Errichtung, ihren Betrieb und die Instandhaltung keine normativen Vorschriften gibt, hat der Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen (BHE) eine eigene Verbandsrichtlinie für die Installation von Hausalarmanlagen herausgegeben. Diese lehnt sich stark an die Errichtungsnorm für Brandmeldeanlagen (VDE 0833-2 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen) an, gehört aber nicht zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik und hat keine baurechtliche Relevanz. Ihre aktuelle Version finden Sie als Pdf-Datei im Anhang (siehe Downloads).

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