Hausalarmanlagen
Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung
Als sicherheitstechnische Einrichtung dient eine Hausalarmanlage
(HAA) der Warnung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen bei
Gefahr. Da es für ihre Projektierung und Errichtung, ihren Betrieb
und die Instandhaltung keine normativen Vorschriften gibt, hat der
Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen
(BHE) eine eigene Verbandsrichtlinie für die Installation von
Hausalarmanlagen herausgegeben. Diese lehnt sich stark an die
Errichtungsnorm für Brandmeldeanlagen (VDE 0833-2
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall, Teil 2
Festlegungen für Brandmeldeanlagen) an, gehört aber nicht zu
den allgemein anerkannten Regeln der Technik und hat keine
baurechtliche Relevanz. Ihre aktuelle Version finden Sie als
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