Harte Bedachungen im Brandschutz

Als „harte Bedachung” wird eine Dachkonstruktion bezeichnet, die nach ihren verwendeten Bauprodukten sowie ihrer Bauart widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ist. Maßnahmen zur Minimierung von Brandgefahren sind durch die Landesbauordnung (LBO) vorgeschrieben. Die Vorgaben zum baulichen Brandschutz unterscheiden sich abhängig von der Gebäudeklasse; durch die Verwendung geeigneter Materialien soll die Ausbreitung eines Feuers verhindert werden.

Die DIN 4102-4 regelt auch die Anforderungen an Gründächer.

Der Nachweis erfolgt auf Grundlage der Prüfung nach DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen sowie DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Die DIN 4102-4: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile versammelt beispielsweise Dachabdichtungen, Dämmschichten, Oberlichter und sonstige Abschlüsse von Dachöffnungen. In der Rubrik „Sonderbauteile” sind im Kapitel 8 der DIN 4102-4 alle Bedachungen aufgeführt, die ohne zusätzliches Prüfverfahren den Kriterien für harte Bedachungen entsprechen.

Im Rahmen der Überarbeitung der Normen in ganz Europa wurde mit der DIN EN 1187 die nationale Brandprüfung für „harte Bedachungen” neu festgelegt. Die Bewertung der Ergebnisse der Brandprüfung erfolgt jedoch noch nach der bestehenden DIN EN 13501, Teil 5. Derzeit umfassen diese Normen vier verschiedene Prüfverfahren und Klassifizierungen. Das aus Deutschland stammende Prüfverfahren 1 gewährt bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung eine Broof-Klassifizierung (t1) gemäß DIN EN 13501-5. Die Brandprüfung und ihre Ergebnisbewertung Broof (t1) entsprechen weitgehend den in der DIN 4102-7 festgelegten Spezifikationen. Daher kann derzeit entweder die DIN 4102-7 oder TS 1187 in Verbindung mit der DIN EN 13501-5 als Nachweismethode für „harte Bedachungen“ herangezogen werden.

Bei Flachdächern wird ebenfalls der Nachweis der „harten Bedachung“ gefordert und gilt als erfüllt, sobald die Brandschutzkriterien für den gesamten Dachschichtenaufbau nachgewiesen sind. Dies ist der Fall, wenn das gesamte Dach gemäß DIN 4102-4 mit einer mindestens 5 cm dicken Kiesschüttung oder einer mindestens 4 cm dicken Schicht aus nicht brennbaren Platten bedeckt ist.

Darüber hinaus regelt die DIN 4102-4 auch die Anforderungen an Gründächer. Während ein Dach mit Intensivbegrünung den Anforderungen einer „harten Bedachung“ entsprechen kann, gilt das für extensiv begrünte Dächer nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • wenn eine ≥ 3 cm dicke Schicht Substrat mit einem Anteil von höchstens 20% organischer Bestandteile vorhanden ist;
  • wenn vor Öffnungen in Dachflächen und vor Wänden mit Öffnungen ein ≥ 0,50 m breiter Streifen aus massiven Platten oder Kies angeordnet ist oder die Brüstung der Wandöffnung ≥ 0,8 m über Oberkante Substrat liegt;
  • wenn eine planmäßige Be- und Entwässerung vorhanden ist.

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