Handlauf

Handlauf aus Holz vor einem Kupfergitter und Sichtbeton
Schwarz lackierter Handlauf aus Holz
Handläufe müssen laut DIN 18065 Gebäudetreppen zwischen 80 und 115 cm hoch sein.

Handläufe sind Halterungen und Führungen, die z.B. bei Treppen als oberer Abschluss des Geländers dienen. Ihre Anordnung, Höhe, Abstände und Unterbrechungen sind in der Musterbauordnung und der DIN 18065 Gebäudetreppen geregelt.

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