Handfeuermelder

Eine zusätzliche Möglichkeit der Alarmierung bieten Handfeuermelder. Eine Person kann bei einem erkannten Brand durch Betätigen eines Handfeuermelders (Druckknopfmelders) die Feuerwehr direkt über die Brandmelderzentrale und gegebenenfalls über die Übertragungseinrichtung ÜE (Hauptmelder) alarmieren.

Bei der Platzierung der Handfeuermelder muss davon ausgegangen werden, dass bei Brandgefahr der kürzeste Fluchtweg begangen wird. An allen Fluchtwegen muss dementsprechend die Möglichkeit gegeben sein, einen Handfeuermelder auszulösen.
Der weitere Einsatz von Handfeuermeldern ergibt sich:

  • bei zu langen Wegen zu den Ausgängen
  • bei mehreren Stockwerken
  • in besonders gefährdeten Bereichen
Der Handfeuermelder muss gut sichtbar angebracht werden, frei zugänglich, ausreichend beleuchtet, im Bedarfsfall durch ein zusätzliches Hinweisschild gekennzeichnet und so installiert sein, dass sich der Druckknopf ca. 1,40 m (+/- 200 mm) über dem Fußboden befindet.

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