Grundleistungen

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert für die Fachplanungsbereiche Leistungsbilder, die den Umfang der jeweiligen Leistungsphasen definieren. Es wird dabei zwischen Grundleistungen und Besonderen Leistungen unterschieden.

Ist ein HOAI-Vertrag vereinbart, werden die Grundleistungen in der Regel vollständig vergütet.

Grundleistungen sind solche Leistungen, die ohne besondere Vereinbarung, zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind. Sie umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind und werden in der HOAI in neun verschiedene Leistungsphasen eingeordnet.

Leistungsbild

Im Leistungsbild für Gebäude und Innenräume zählen unter anderem die Koordination der Fachplanenden, die Erstellung von Planunterlagen, Terminplänen und Kostenberechnungen zu den Grundleistungen.

Bei HOAI-Verträgen werden die Grundleistungen in der Regel vollständig vergütet und sind Teil des vertraglich vereinbarten Honorars, da sie als erforderlich für die ordnungsgemäße Planung und Umsetzung von Bauprojekten gelten. Die Einhaltung dieser Grundleistungen ist für auftragnehmende Firmen und Auftraggebende verbindlich und bietet Rechtssicherheit für beide Seiten.

Fachwissen zum Thema

Besondere Leistungen

Honorar und Abrechnung

Besondere Leistungen

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Kontakt Redaktion BauNetz Wissen: wissen@baunetz.de
BauNetz Wissen Controlling und Management sponsored by:
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com