Gewerbe- und Industriebauten

Anzahl und Ausstattung von Toilettenräumen

Die Arbeitstättenrichtlinien ASR 37/1 sowie die Richtlinie VDI 6000 Blatt 2 regeln die Bereitstellung und Ausstattung von Toilettenräumen. Diese sind innerhalb einer Arbeitsstätte so zu verteilen, dass sie vom ständigen Arbeitsplatz höchstens 100 m entfernt sind. Außerdem dürfen sie, sofern keine Fahrtreppe vorhanden ist, höchstens eine Geschosshöhe entfernt sein und die Wege dorthin dürfen nicht durchs Freie führen. Die Toiletten müssen mit Toilettenpapier, Papierhalter und Kleiderhaken ausgestattet sein. Für je fünf Toiletten ist ein Handwaschbecken mit fließendem Wasser einzurichten.

Beschäftigte Zahl der Toiletten (Herren) Zahl der Bedürfnisstände (Herren) Zahl der Toiletten (Damen)
bis 5 1 0 1
bis 10 1 1 1
bis 35 2 2 3
bis 65 3 3 5
bis 100 5 5 7
bis 160 7 7 10
bis 250 10 10 10

Ein Toilettenraum sollte nicht mehr als 10 Toilettenzellen und Bedürfnisstände enthalten. Die Beleuchtungsstärke in den Räumen muss 100 Lux betragen.

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