Geruchsverschluss

Schutz vor Gerüchen

Grundsätzlich ist jede Ablaufstelle für Abwasser mit einem Geruchsverschluss zu versehen, um das Austreten von unangenehmen Abwassergasen zu verhindern. Geruchsverschlüsse werden auch als Siphon oder Traps bezeichnet. Anwendungsbeispiele sind Waschbecken, Toiletten, Bidets, Ausgussbecken oder Regenwasserablaufstellen.

Das Austreten von Kanalgasen aus der Abwasserleitung wird im Geruchsverschluss durch eine Wassersperre verhindert. Diese wird durch Wasseransammelung in einem s- oder u-förmig gebogenen Rohr ausgebildet. Das Wasser im unteren Rohrbogen schottet die Abwassergerüche ab.

Es gibt fünf Arten von Geruchsverschlüssen:

  • Röhren- oder Rohrgeruchsverschluss
  • Flaschengeruchsverschluss (auch Tassensiphon)
  • Glockengeruchsverschluss und
  • Doppelzungengeruchsverschluss zur UP-Montage
Der Flaschengeruchsverschluss wird wegen seiner geringen Bautiefe aus optischen Gründen oft für moderne Bäder verwendet. Die Sperrwasserhöhe aller Geruchsverschlüsse ist nach DIN 1986-100 genormt, bei Regenwasserabläufen ist sie 100 mm, bei Schmutzwasserabläufen 50 mm.

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