Geforderte Mindestvolumenströme für Bäder

Grundlagen der Planung

Die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster ist in der DIN 18017 Teil 1 und Teil 3 "Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster" geregelt. Unter Punkt 3 sind die "grundsätzlichen lüftungstechnischen und hygienische Anforderungen" mit den stündlichen Raumluftwechseln festgelegt.

Abluft-Volumenstrom
Für Zentralentlüftungsanlagen in Bädern sind folgende planmäßige Mindestvolumenströme vorgegeben:

  • Betrieb mit 60 m³/h und Zeitnachlauf, wenn der Lüfter abschaltbar ist
  • reduzierter Betrieb mit 40 m³/h über eine Dauer von mind. 12 h/Tag
  • bei Anlagen, die 24 h am Tag betrieben werden, dürfen die genannten Werte in Zeiten geringeren Luftbedarfs um die Hälfte reduziert werden.
Für Toilettenräume muss der Volumenstrom mindestens die Hälfte der o.g. Werte betragen.

Zuluft-Volumenstrom
Jeder zu entlüftende Raum muss eine unverschließbare Nachströmöffnung von 150 cm²  freien Querschnitts haben.

Fachwissen zum Thema

Regelwerke

Normen Sanitärtechnik

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