Geforderte Mindestvolumenströme für Bäder
Grundlagen der Planung
Die Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster ist
in der DIN 18017 Teil 1 und Teil 3 "Lüftung von Bädern und
Toilettenräumen ohne Außenfenster" geregelt. Unter Punkt 3 sind die
"grundsätzlichen lüftungstechnischen und hygienische Anforderungen"
mit den stündlichen Raumluftwechseln festgelegt.
Abluft-Volumenstrom
Für Zentralentlüftungsanlagen in Bädern sind folgende planmäßige
Mindestvolumenströme vorgegeben:
- Betrieb mit 60 m³/h und Zeitnachlauf, wenn der Lüfter
abschaltbar ist
- reduzierter Betrieb mit 40 m³/h über eine Dauer von mind. 12
h/Tag
- bei Anlagen, die 24 h am Tag betrieben werden, dürfen die
genannten Werte in Zeiten geringeren Luftbedarfs um die Hälfte
reduziert werden.
Zuluft-Volumenstrom
Jeder zu entlüftende Raum muss eine unverschließbare Nachströmöffnung von 150 cm² freien Querschnitts haben.
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