Gebrauchstauglichkeit

Bei der Bemessung von Bauteilen wird zwischen der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit (auch Gebrauchsfähigkeit) unterschieden. Im Bauwesen beschreibt der Begriff der Gebrauchstauglichkeit die Eigenschaft eines Bauteils bzw. Bauwerks, die vorgesehenen Nutzung uneingeschränkt zu ermöglichen.

Für die Tragfähigkeit gelten in der Regel strenge Anforderungen hinsichtlich des Bauteilwiderstandes. Der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit ist zusätzlich erforderlich, weil die Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit nicht proportional verlaufen. Wenn eine Glasplatte beispielsweise eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist, erfüllt sie nicht automatisch die Ansprüche an die maximale Durchbiegung. Die Anforderungen der Gebrauchstauglichkeit an das Bauteil sind also umfangreicher.

Der Nachweis der ausreichenden Gebrauchstauglichkeit für ein Bauteil aus Glas ist in DIN18008-1: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 1: Begriffe und allgemeine Grundlagen definiert. Weiterführende Anforderungen bzw. Grenzwerte sind in den übrigen Teilen der DIN 18008 genannt. Im Glasbau wird als Bemessungswert des Gebrauchtauglichkeitskriteriums im Allgemeinen 1/100 der Stützweite angesetzt.

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