Gebrauchstauglichkeit
Die Gebrauchstauglichkeit einer Treppe soll
sicherstellen, dass eine Treppe sicher, komfortabel und ohne
Beeinträchtigungen nutzbar ist. Die Vorgaben dazu finden sich in
der DIN 18065: Gebäudetreppen.
Berücksichtigt werden die Einhaltung vorgegebener geometrischer Anforderungen (Steigung und Auftritt nach der Schrittmaßregel 2 h + a ≈ 59–65 cm), gleichmäßige Stufen, ausreichende Laufbreiten, sichere Geländer sowie trittsichere Oberflächen. Bei tragenden Bauteilen ist die Gebrauchstauglichkeit auch an Vorgaben zu maximalen Verformungen und Bauteilschwingungen geknüpft.
Gesichert und nachgewiesen wird die Gebrauchstauglichkeit durch die Einhaltung der vorgegebenen Maße und Regeln sowie – bei tragenden Stahl- oder Holztreppen – rechnerisch oder messtechnisch über Verformungs- und Schwingungsnachweise.
Fachwissen zum Thema
Bauwerke zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com