Gebrauchstauglichkeit

Die Gebrauchstauglichkeit einer Treppe soll sicherstellen, dass eine Treppe sicher, komfortabel und ohne Beeinträchtigungen nutzbar ist. Die Vorgaben dazu finden sich in der DIN 18065: Gebäudetreppen. 

Berücksichtigt werden die Einhaltung vorgegebener geometrischer Anforderungen (Steigung und Auftritt nach der Schrittmaßregel 2 h + a ≈ 59–65 cm), gleichmäßige Stufen, ausreichende Laufbreiten, sichere Geländer sowie trittsichere Oberflächen. Bei tragenden Bauteilen ist die Gebrauchstauglichkeit auch an Vorgaben zu maximalen Verformungen und Bauteilschwingungen geknüpft. 

Gesichert und nachgewiesen wird die Gebrauchstauglichkeit durch die Einhaltung der vorgegebenen Maße und Regeln sowie – bei tragenden Stahl- oder Holztreppen – rechnerisch oder messtechnisch über Verformungs- und Schwingungsnachweise.

Fachwissen zum Thema

Schwingende Treppen sind nichts fürs schwache Nerven: Diese Hängebrückentreppe am Stuibenfall bewegt sich spürbar mit jedem Schritt.

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Planungsgrundlagen

Schwingungsverhalten von Treppen

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

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Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

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In Zuchwil entstand der neue Hauptsitz von Bosch Schweiz und dem zu Bosch gehörenden Unternehmen Scintilla, das seit über hundert Jahren im Ort ansässig ist.

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