Gebäudeenergiegesetz in Kraft

Das GEG ersetzt jetzt das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist mit der Verabschiedung im Bundestag am 18. Juni 2020, der Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 13. Juli 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen werden.

Durch das neue GEG werden die bisher geltenden Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EvEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die allesamt nun außer Kraft getreten sind, in einem Gesetz zusammengeführt. Zudem werden mit dem GEG der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude berücksichtigt. Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden dabei vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. 

Anforderungsniveau bleibt bestehen

Das neue Gesetz enthält – ebenso wie das bisherige Energiesparrecht – Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, an die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen soll allerdings ausdrücklich nicht verschärft werden. Ebenso soll eine Steigerung der Bau- und Wohnkosten vermieden werden. Entsprechend dem Klimaschutzprogramm 2030 und dessen Maßgaben wurde außerdem eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Gebäudebestand im Jahr 2023 aufgenommen.

Mehr Transparenz und Vernetzung

Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist für die allermeisten Planer nicht neu: ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden sowie eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Geregelt werden etwa der Niedrigstenergie-Gebäudestandard, die Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien, der Einbau von Heizungs- und Kühlanlagen in Bestandsbauten oder die Handhabung der Energieausweise. Positiv sind dabei vor allem Punkte wie die Stärkung der Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien – etwa über Photovoltaikanlagen auf dem Dach –, die höhere Transparenz durch die Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren oder die Berücksichtigung quartiersbezogener Konzepte. Das GEG will und soll neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim energieeffizienten Bauen setzen.

Unterstützung aus Brüssel

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihre Rede zur Lage der Europäischen Union die Einrichtung einer gesamteuropäischen Architekturinstitution angekündigt, die von der EU initiiert und gefördert werden soll: Eine, so von der Leyen, „Europäische Bauhaus-Bewegung“, in der der Bausektor sich „von einer Kohlenstoffquelle in eine Kohlenstoffsenke verwandeln kann“, mit Gebäuden, die „weniger verschwenderisch, weniger teuer und nachhaltiger werden“.

Quelle: BMI/ BMWi, Berlin

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