Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bündelte die gesetzlichen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sowie an die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteversorgung. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und löste die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Das GEG galt bis zum 28. Juli 2026 und wurde zum 29. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.

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