Gauben als Fluchtweg
Mit einem Ausbau eines Dachraums zu Wohnungen und Büros können möglicherweise vorhandene Gauben als Fluchtwege in Betracht kommen – vor allem, wenn kein zweites Treppenhaus zur Verfügung steht. Gauben sind nicht generell als Flucht- oder Rettungsweg zugelassen. Es kommt unter anderem auf die Dimensionierung und Anordnung der Gaube bzw. des dortigen Fensters an.
Rechtlicher Kontext
Baurechtlich gesehen ist nicht die Gaube selbst der Rettungsweg, sondern das Fenster. Gauben fallen unter den Begriff Dachaufbauten. Gemäß § 37 der Musterbauordnung (MBO) müssen Rettungsfenster eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 × 1,20 m aufweisen und dürfen maximal 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. Zusätzlich gilt für Fenster in Dachschrägen oder Dachaufbauten: Der Abstand von der Fensterunterkante oder dem davorliegenden Austritt und der Traufkante darf horizontal gemessen maximal 1,00 m betragen.
Ob im Einzelfall weitere Regelungen zu beachten sind, ist von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes abhängig. In Niedersachsen gilt zum Beispiel, dass Fenster in Dachaufbauten nur als Rettungswege vorgesehen sein dürfen, wenn sich bei Gefahr Personen bemerkbar machen und von der Feuerwehr gerettet werden können. Entsprechend ist die Anordnung der Gaube zu berücksichtigen. Dem § 32 MBO ist zu entnehmen, dass Gauben so anzuordnen und herzustellen sind, dass sich Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen kann.
Fluchtgaube
Historische Fledermausgauben eignen sich aufgrund ihrer vergleichsweise kleinen Fensteröffnungen häufig nicht ohne Weiteres als Rettungsstelle. Für denkmalgeschützte Dachlandschaften entwickelte der Architekt Tassilo Soltkahn eine sogenannte Fluchtgaube. Sie verbindet die äußere Erscheinung einer Fledermausgaube mit einer im Bedarfsfall vergrößerbaren Rettungsöffnung und wurde unter anderem bei denkmalgeschützten Gebäuden eingesetzt.
Im geschlossenen Zustand ist die Konstruktion von herkömmlichen Fledermausgauben kaum zu unterscheiden. Im Brand- oder Rettungsfall lässt sich ein Teil der Dachfläche unmittelbar vor der Gaube nach außen klappen. Gleichzeitig werden auf der Innenseite zwei Trittstufen in Position gebracht. Dadurch wird die im Normalfall teilweise verdeckte Öffnung freigegeben und ein Austritt geschaffen, der als Rettungsstelle für die Feuerwehr dienen kann.
Vom Gaubenfenster zur Feuerwehrleiter
Detailliertere Angaben zur Ausführung enthält die DIN 14094-2: Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen – Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern. Sie wurde 2017 zuletzt novelliert, ein neuer Entwurf liegt seit Mai 2026 vor. Die Norm ist relevant, wenn der Rettungsweg nicht unmittelbar vom Fenster auf die Feuerwehrleiter führt, sondern beispielsweise über:
- geneigte Dachflächen
- Rettungspodeste (auch Wartepodeste genannt)
- Laufstege
- Nottreppen
- Notstufenleitern
- Notsteigleitern
Die Festlegungen sind auf die notwendigen Anforderungen begrenzt, weil Notleiteranlagen nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Dem Deutschen Institut für Normung (DIN) zufolge sollten Planung, Montage und Abnahme von Notleiteranlagen in enger Abstimmung mit einem verantwortlichen Sachverständigen für Standsicherheit durchgeführt werden.