Förderung der energetischen Gebäudesanierung 2021

Broschüre von der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG)

Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden die bisherigen und vielfältigen Fördermöglichkeiten in einer einheitlichen Regelung gebündelt und durch weitere Förderangebote ergänzt. In der Broschüre Die neue BEG und weitere Optionen sind die Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen, Neubau und Beratung übersichtlich und zugleich detailliert zusammengefasst; eine Linksammlung verweist zusätzlich auf alle wichtigen Förderdokumente.

Die BEG bündelt die Kredit- und Zuschussförderung sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für umfassende Sanierungen auf einen Effizienzhausstandard. Sie eignet sich somit am besten für private und gewerbliche Investierende, welche die nötigen Investitionsmittel als Förderkredit mit Tilgungszuschuss aufnehmen möchten oder eine direkte Rückerstattung des Förderanteils wünschen. Zudem bietet die BEG einen Förderbonus für Sanierungsmaßnahmen, die im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans ausgewiesen werden und nacheinander über einen längeren Zeitraum zu einem sehr effizienten Gebäude führen.

Die steuerliche Förderung richtet sich an private Investierende bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, welche die Investition in der Regel aus Eigenkapital leisten und für die eine Absenkung der Steuerschuld motivierend ist. Anteilig gefördert werden Maßnahmen im Bereich der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie die zugehörige Fachplanung und Baubegleitung. Hinsichtlich der Gebäudehülle erstreckt sich das Förderprogramm über folgende Einzelmaßnahmen:

  • Austausch und erstmaliger Einbau von Fenstern, Balkon- und Terassentüren sowie Außentüren und -toren
  • Ertüchtigung von Fenstern, z. B. durch Neuverglasung
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau neuer bzw. Erneuerung von Rollläden und außenliegenden Verschattungselementen nach DIN 4108-2, fensterintegrierte Verschattungssysteme
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung z.B. über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung
  • Einbau von Fenstern mit Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum im Rahmen des normalen
    Fensteraustauschs, wenn die Fenster die technischen Mindestanforderungen erfüllen
  • Beim Austausch von Fenstern bestehen im Rahmen einer Förderung nach BEG EM keine Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz, es sei denn dieser wurde als Maßnahme
    gewählt
  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und
    Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden und diverse weitere Maßnahmen

Die Broschüre wird durch die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) herausgegeben. Sie wird gebildet aus dem Bundesverband Flachglas (BF), der Industrievereinigung Rolladen-Sonnenschutz-Automation, dem Verband Fenster + Fassade (VFF) sowie Partnern aus der Industrie. Der 18-seitige Flyer kann auf der Webseite (siehe Surftipps) kostenfrei heruntergeladen werden.

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