Förderlandschaft für das Bauen im Bestand

Wer heute ein Gebäude saniert, modernisiert oder umbaut, steht vor großen Herausforderungen, aber auch vor vielen Chancen. Denn mit der richtigen Planung und den passenden Fördermitteln lassen sich ehrgeizige Ziele umsetzen: von mehr Energieeffizienz und der Anpassung an den Klimawandel, einer besseren Nutzbarkeit, bis hin zur Bewahrung historischer Substanz. Der Gebäudebestand ist ein entscheidender Hebel für die Bauwende und Förderprogramme sind ein zentrales Instrument, um sie umzusetzen.

Im Zentrum vieler Programme steht die energetische Verbesserung des Gebäudes.
Zahlreiche Programme fördern auch den Abbau von Barrieren: eine wichtige Voraussetzung für generationengerechtes Wohnen.
Förderfähig sind auch klassische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Haustechnik bis zur Fassadenpflege.

Doch welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wer vergibt sie? Und welche Maßnahme passt zu welchem Programm? Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Förderansätze im Bestand und erklärt, wie sich die komplexe Förderlandschaft sinnvoll erschließen lässt.

Warum überhaupt Förderung?

Sanierungen und Umbauten im Bestand sind oft aufwändiger als ein Neubau. Das liegt an technischen Herausforderungen, rechtlichen Auflagen oder schlicht an der Tatsache, dass bestehende Gebäude eine Vielzahl individueller Voraussetzungen mitbringen. Umso wichtiger sind gezielte finanzielle Anreize. Sie sollen dazu beitragen, Maßnahmen wirtschaftlich tragfähig zu machen und gleichzeitig politische Ziele wie Klimaschutz, Barrierefreiheit oder Stadtbildpflege zu fördern.

Fördermittel richten sich nicht nur an große Bauträger oder Kommunen. Auch private Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen können viele Programme in Anspruch nehmen.

Aufbau und Akteur*innen der Förderlandschaft

Die Förderlandschaft im Bereich Bauen im Bestand ist vielschichtig, aber systematisch gegliedert. Sie umfasst vier zentrale Ebenen, die unterschiedliche Zielgruppen und Maßnahmenschwerpunkte adressieren:

  • Bundesförderung umfasst zentrale Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), steuerliche Förderungen (z. B. § 35c oder § 7i EStG) sowie spezielle Innovationsprogramme. Zuständig sind insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN/BMUV je nach offizieller Ressortbezeichnung und Programmkontext). Die Durchführung übernehmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Zuschüsse und Energieberatung, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Kredite mit Tilgungszuschuss und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für Forschung und Modellprojekte.
  • Landesförderung wird von den Bundesländern verantwortet, oft über eigene Förderbanken wie die NRW.Bank, die L-Bank (Baden-Württemberg) oder die IBB (Berlin). Diese Programme ergänzen oder erweitern die Bundesförderung, etwa durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für soziale oder demografische Zielgruppen.
  • Kommunale Programme fördern gezielt Maßnahmen wie Dachbegrünung, Fassadensanierung oder Quartiersentwicklung, häufig im Rahmen von Sanierungsgebieten oder Klimaschutzkonzepten. Ansprechpartner sind hier die Städte und Gemeinden selbst, oft in Zusammenarbeit mit Klimaschutzbeauftragten oder Bauämtern.
  • EU-Förderung richtet sich primär an Kommunen, größere Träger und interdisziplinäre Modellprojekte. Sie erfolgt über Programme wie EFRE, ELENA, LIFE oder Horizon Europe und wird häufig durch die Europäische Investitionsbank (EIB) begleitet.

Neben den fördernden Institutionen spielen Planungs- und Beratungsexpert*innen eine zentrale Rolle: zertifizierte Energieberater*innen, Architekt*innen, Denkmalbehörden und Fördermittelberater*innen begleiten nicht nur die Antragstellung, sondern sind bei vielen Programmen formale Voraussetzung.

Förderarten im Überblick:

  • Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
  • Kredite mit Tilgungszuschüssen, z. B. über die KfW
  • Steuerliche Erleichterungen, etwa für energetische Sanierung oder Denkmalschutz
  • Technische Unterstützung, z. B. in EU-Programmen zur Projektvorbereitung
Grundregel: In fast allen Fällen muss der Förderantrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Eine rückwirkende Förderung ist in der Regel ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Statt Programme zu listen, hilft es, sich an den Zielsetzungen zu orientieren. Denn die Förderlogik folgt im Wesentlichen fünf Kategorien:

1. Energetische Sanierung

Im Zentrum vieler Programme steht die energetische Verbesserung des Gebäudes. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu senken, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Gebäude an aktuelle Effizienzstandards heranzuführen.

Typische Maßnahmen:

  • Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau moderner Lüftungsanlagen
  • Heizungstausch, z. B. Wärmepumpen oder Solarthermie
  • Gebäudeautomation und digitales Energiemanagement
Zentrale Programme:
  • BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen)
  • Serielle Sanierung (für Wohnungsunternehmen; kombinierbar mit BEG, sofern keine Überförderung entsteht)
  • Steuerbonus nach § 35c EStG (20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abziehbar)
Bei Einzelmaßnahmen liegt der maximal förderfähige Betrag derzeit bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar bei 60.000 Euro. Wärmepumpen können, bei Vorliegen aller Bonus-Voraussetzungen, mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert werden.

2. Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau

Nicht jede Modernisierung hat mit Energie zu tun. Zahlreiche Programme fördern auch den Abbau von Barrieren: eine wichtige Voraussetzung für generationengerechtes Wohnen.

Geförderte Maßnahmen:

  • Umbau von Bädern
  • Türverbreiterungen und stufenlose Zugänge
  • Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
Programme:
  • Landesförderbanken (z. B. NRW.Bank, BayernLabo, L-Bank)
  • Kommunale Förderprogramme
  • Das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ wurde zum 8. April 2026 wieder aufgenommen; die Förderung steht wie andere Programme unter Haushaltsvorbehalt.
3. Substanzerhalt und Modernisierung
Neben der Energieeffizienz spielt auch der allgemeine Erhalt der baulichen Struktur eine Rolle. Förderfähig sind hier klassische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Haustechnik bis zur Fassadenpflege.

Maßnahmen:

  • Trockenlegung und Schallschutz
  • Erneuerung von Leitungen, Elektrotechnik
  • Grundrissänderung und Innenraumanpassung
Programme:
  • Denkmalpflegeprogramme der Länder
  • Kommunale Sanierungsförderung (z. B. in Erhaltungsgebieten)
  • EU-Fonds wie EFRE oder ELENA, insbesondere für Quartiere und Stadtentwicklung

4. Denkmalgerechte Sanierung

Baudenkmäler stellen besondere Anforderungen und sind zugleich besonders förderwürdig. Sowohl der Erhalt als auch denkmalgerechte energetische Verbesserungen sind förderfähig.

Förderangebote:

  • BEG Einzelmaßnahmen mit Ausnahmeregelung durch die Denkmalbehörde
  • Steuerliche Förderung nach § 7i EStG: bis zu 100 Prozent Abschreibung für vermietete Denkmale sowie nach § 10f EStG: bis zu 90 Prozent für selbstgenutzte Objekte
  • Programme der Bundesländer zur Substanzerhaltung
  • Projektförderung durch Stiftungen, z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz
5. Klimaanpassung und grüne Infrastruktur
Neben dem Klimaschutz wird zunehmend auch die Klimaanpassung gefördert, also Maßnahmen, die Gebäude widerstandsfähiger gegenüber Hitze, Starkregen und Biodiversitätsverlust machen.

Beispiele:

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Verschattung durch Bepflanzung
  • Regenwassermanagement und Zisternen
  • Begrünte Innenhöfe oder Entsiegelung
Programme:
  • Kommunale Programme wie GründachPlus (Berlin), RISE (Hamburg), KlimaZuschuss (München)
  • Förderaufrufe zur Klimaanpassung ändern sich regelmäßig; aktuell sind insbesondere Programme wie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ beziehungsweise kommunale DAS-/ANK-Aufrufe relevant.
  • EU-Programme wie LIFE, Horizon Europe oder Interreg

Wie finde ich passende Förderprogramme?

Gerade weil die Förderlandschaft so vielfältig ist, lohnt es sich, frühzeitig Rat einzuholen:

  • Energieberater*innen und Architekt*innen helfen bei der Auswahl geeigneter Programme
  • Denkmalbehörden und Landesämter beraten bei historischen Gebäuden
  • Kommunale Anlaufstellen und Klimaschutzmanager*innen kennen lokale Angebote
  • Fördermittelberatungen, etwa bei den Kammern oder Banken, bieten individuelle Einschätzungen
Hilfreiche Recherchetools:
  • www.foerderdatenbank.de (BMWK)
  • www.co2online.de/foerdermittel-check
Wichtig: Aufgrund gekürzter Haushaltsmittel im Klima- und Transformationsfonds kam es 2024/25 bereits mehrfach zu kurzfristigen Antragsstopps, etwa bei Heizungsförderungen oder Energieberatungsprogrammen. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher essenziell.

Schlüssel zu Erhalt und Transformation des Bestands

Die Förderlandschaft für das Bauen im Bestand ist umfangreich und sie ist ein Schlüssel, um zukunftsfähige, klimagerechte und lebenswerte Gebäude zu schaffen. Sie ermöglicht Investitionen, die sonst nicht finanzierbar wären, und macht ambitionierte Projekte realistisch. Wer Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben plant, sollte sich deshalb frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinandersetzen und nicht nur auf energetische Aspekte schauen. Auch der Erhalt historischer Bausubstanz, der Abbau von Barrieren oder die Anpassung an neue Klimabedingungen sind förderfähig und wichtig für eine nachhaltige Baukultur.

Fachwissen zum Thema

Umbau: Ein zuvor wenig genutztes und unscheinbares Bürogebäude bauten MVRDV und Hirschmüller Schindele Architekten für das Veranstaltungszentrum Atelier Gardens in Berlin um.

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Grundlagen

Bauen im Bestand: Definition, Chancen, Herausforderungen

Ob energetische Sanierung, Heizungsmodernisierung oder Förderung, seit 2024 greifen neue Vorgaben, die bestehende Gebäude stärker in die Pflicht nehmen.

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Grundlagen

Gesetzliche Leitplanken 2025ff

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