Förderlandschaft für das Bauen im Bestand
Wer heute ein Gebäude saniert, modernisiert oder umbaut, steht vor großen Herausforderungen, aber auch vor vielen Chancen. Denn mit der richtigen Planung und den passenden Fördermitteln lassen sich ehrgeizige Ziele umsetzen: von mehr Energieeffizienz und der Anpassung an den Klimawandel, einer besseren Nutzbarkeit, bis hin zur Bewahrung historischer Substanz. Der Gebäudebestand ist ein entscheidender Hebel für die Bauwende und Förderprogramme sind ein zentrales Instrument, um sie umzusetzen.
Doch welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wer vergibt sie? Und welche Maßnahme passt zu welchem Programm? Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Förderansätze im Bestand und erklärt, wie sich die komplexe Förderlandschaft sinnvoll erschließen lässt.
Warum überhaupt Förderung?
Sanierungen und Umbauten im Bestand sind oft aufwändiger als ein Neubau. Das liegt an technischen Herausforderungen, rechtlichen Auflagen oder schlicht an der Tatsache, dass bestehende Gebäude eine Vielzahl individueller Voraussetzungen mitbringen. Umso wichtiger sind gezielte finanzielle Anreize. Sie sollen dazu beitragen, Maßnahmen wirtschaftlich tragfähig zu machen und gleichzeitig politische Ziele wie Klimaschutz, Barrierefreiheit oder Stadtbildpflege zu fördern.
Fördermittel richten sich nicht nur an große Bauträger oder Kommunen. Auch private Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen können viele Programme in Anspruch nehmen.
Aufbau und Akteur*innen der Förderlandschaft
Die Förderlandschaft im Bereich Bauen im Bestand ist vielschichtig, aber systematisch gegliedert. Sie umfasst vier zentrale Ebenen, die unterschiedliche Zielgruppen und Maßnahmenschwerpunkte adressieren:
- Bundesförderung umfasst zentrale Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), steuerliche Förderungen (z. B. § 35c oder § 7i EStG) sowie spezielle Innovationsprogramme. Zuständig sind insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN/BMUV je nach offizieller Ressortbezeichnung und Programmkontext). Die Durchführung übernehmen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Zuschüsse und Energieberatung, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Kredite mit Tilgungszuschuss und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) für Forschung und Modellprojekte.
- Landesförderung wird von den Bundesländern verantwortet, oft über eigene Förderbanken wie die NRW.Bank, die L-Bank (Baden-Württemberg) oder die IBB (Berlin). Diese Programme ergänzen oder erweitern die Bundesförderung, etwa durch zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für soziale oder demografische Zielgruppen.
- Kommunale Programme fördern gezielt Maßnahmen wie Dachbegrünung, Fassadensanierung oder Quartiersentwicklung, häufig im Rahmen von Sanierungsgebieten oder Klimaschutzkonzepten. Ansprechpartner sind hier die Städte und Gemeinden selbst, oft in Zusammenarbeit mit Klimaschutzbeauftragten oder Bauämtern.
- EU-Förderung richtet sich primär an Kommunen, größere Träger und interdisziplinäre Modellprojekte. Sie erfolgt über Programme wie EFRE, ELENA, LIFE oder Horizon Europe und wird häufig durch die Europäische Investitionsbank (EIB) begleitet.
Neben den fördernden Institutionen spielen Planungs- und
Beratungsexpert*innen eine zentrale Rolle: zertifizierte
Energieberater*innen, Architekt*innen, Denkmalbehörden und
Fördermittelberater*innen begleiten nicht nur die Antragstellung,
sondern sind bei vielen Programmen formale Voraussetzung.
Förderarten im Überblick:
- Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen
- Kredite mit Tilgungszuschüssen, z. B. über die KfW
- Steuerliche Erleichterungen, etwa für energetische Sanierung oder Denkmalschutz
- Technische Unterstützung, z. B. in EU-Programmen zur Projektvorbereitung
Was wird gefördert?
Statt Programme zu listen, hilft es, sich an den Zielsetzungen zu orientieren. Denn die Förderlogik folgt im Wesentlichen fünf Kategorien:
1. Energetische Sanierung
Im Zentrum vieler Programme steht die energetische Verbesserung des Gebäudes. Ziel ist es, CO₂-Emissionen zu senken, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Gebäude an aktuelle Effizienzstandards heranzuführen.
Typische Maßnahmen:
- Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Einbau moderner Lüftungsanlagen
- Heizungstausch, z. B. Wärmepumpen oder Solarthermie
- Gebäudeautomation und digitales Energiemanagement
- BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen)
- Serielle Sanierung (für Wohnungsunternehmen; kombinierbar mit BEG, sofern keine Überförderung entsteht)
- Steuerbonus nach § 35c EStG (20 Prozent der Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abziehbar)
2. Barrierefreiheit und altersgerechter Umbau
Nicht jede Modernisierung hat mit Energie zu tun. Zahlreiche Programme fördern auch den Abbau von Barrieren: eine wichtige Voraussetzung für generationengerechtes Wohnen.
Geförderte Maßnahmen:
- Umbau von Bädern
- Türverbreiterungen und stufenlose Zugänge
- Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Landesförderbanken (z. B. NRW.Bank, BayernLabo, L-Bank)
- Kommunale Förderprogramme
- Das KfW-Programm 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ wurde zum 8. April 2026 wieder aufgenommen; die Förderung steht wie andere Programme unter Haushaltsvorbehalt.
Neben der Energieeffizienz spielt auch der allgemeine Erhalt der baulichen Struktur eine Rolle. Förderfähig sind hier klassische Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen von der Haustechnik bis zur Fassadenpflege.
Maßnahmen:
- Trockenlegung und Schallschutz
- Erneuerung von Leitungen, Elektrotechnik
- Grundrissänderung und Innenraumanpassung
- Denkmalpflegeprogramme der Länder
- Kommunale Sanierungsförderung (z. B. in Erhaltungsgebieten)
- EU-Fonds wie EFRE oder ELENA, insbesondere für Quartiere und Stadtentwicklung
4. Denkmalgerechte Sanierung
Baudenkmäler stellen besondere Anforderungen und sind zugleich besonders förderwürdig. Sowohl der Erhalt als auch denkmalgerechte energetische Verbesserungen sind förderfähig.
Förderangebote:
- BEG Einzelmaßnahmen mit Ausnahmeregelung durch die Denkmalbehörde
- Steuerliche Förderung nach § 7i EStG: bis zu 100 Prozent Abschreibung für vermietete Denkmale sowie nach § 10f EStG: bis zu 90 Prozent für selbstgenutzte Objekte
- Programme der Bundesländer zur Substanzerhaltung
- Projektförderung durch Stiftungen, z. B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Neben dem Klimaschutz wird zunehmend auch die Klimaanpassung gefördert, also Maßnahmen, die Gebäude widerstandsfähiger gegenüber Hitze, Starkregen und Biodiversitätsverlust machen.
Beispiele:
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Verschattung durch Bepflanzung
- Regenwassermanagement und Zisternen
- Begrünte Innenhöfe oder Entsiegelung
- Kommunale Programme wie GründachPlus (Berlin), RISE (Hamburg), KlimaZuschuss (München)
- Förderaufrufe zur Klimaanpassung ändern sich regelmäßig; aktuell sind insbesondere Programme wie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ beziehungsweise kommunale DAS-/ANK-Aufrufe relevant.
- EU-Programme wie LIFE, Horizon Europe oder Interreg
Wie finde ich passende Förderprogramme?
Gerade weil die Förderlandschaft so vielfältig ist, lohnt es sich, frühzeitig Rat einzuholen:
- Energieberater*innen und Architekt*innen helfen bei der Auswahl geeigneter Programme
- Denkmalbehörden und Landesämter beraten bei historischen Gebäuden
- Kommunale Anlaufstellen und Klimaschutzmanager*innen kennen lokale Angebote
- Fördermittelberatungen, etwa bei den Kammern oder Banken, bieten individuelle Einschätzungen
- www.foerderdatenbank.de (BMWK)
- www.co2online.de/foerdermittel-check
Schlüssel zu Erhalt und Transformation des Bestands
Die Förderlandschaft für das Bauen im Bestand ist umfangreich und sie ist ein Schlüssel, um zukunftsfähige, klimagerechte und lebenswerte Gebäude zu schaffen. Sie ermöglicht Investitionen, die sonst nicht finanzierbar wären, und macht ambitionierte Projekte realistisch. Wer Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben plant, sollte sich deshalb frühzeitig mit den Möglichkeiten auseinandersetzen und nicht nur auf energetische Aspekte schauen. Auch der Erhalt historischer Bausubstanz, der Abbau von Barrieren oder die Anpassung an neue Klimabedingungen sind förderfähig und wichtig für eine nachhaltige Baukultur.
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