Fluchttüren

Alle Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind als Fluchttüren zu konstruieren. Sie sind dementsprechend zu kennzeichnen und mit Fluchttürverschlüssen gemäß den neuen europäischen Normen auszustatten. Die Anzahl von Fluchttüren, ihre Lage und die Türbreite sind wichtige Gesichtspunkte. Ihre Auswahl hängt von der Größe des Bereichs ab, in dem sich Menschen versammeln, sowie von der maximalen Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig in dem Bereich aufhalten können. Fluchttüren sowie andere Türen, die ins Freie führen, sollten im Normalfall stets in Fluchtrichtung öffnen. Bei der Planung sind deshalb auch zu erwartende besonderen Witterungsbedingungen (zum Beispiel Schneehaufen im Freien) zu berücksichtigen.

Fluchttürverschlüsse sind alle Bauprodukte, die der Öffnung von Fluchttüren dienen. Sie müssen das Öffnen der Türen zu jeder Zeit von innen und durch beliebige Personen ermöglichen. Manche örtlichen Bestimmungen und Sonderbauverordnungen gestatten außerhalb der Betriebszeiten Ausnahmen, wenn sichergestellt ist, dass sich in einem Gebäude keine Personen mehr aufhalten. Aus Gründen der Einbruchsicherheit dürfen dann selbst die Fluchttüren verschlossen werden. Immer unter der Voraussetzung, dass die Verriegelung solange nicht aktiviert werden kann, wie sich Menschen im Gebäude aufhalten. Die problem- und gefahrlose Fluchtmöglichkeit (Gefahrensicherheit) hat aber stets die höchste Priorität. Hinsichtlich der Einbruchsicherheit sollten keine Kompromisse eingegangen werden, die negative Auswirkungen auf die Gefahrensicherheit haben können.

Bei der Planung eines Gebäudes müssen die Rettungswege und somit die Fluchttüren festgelegt werden. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob weitere Anforderungen an diese Türen gestellt werden; beispielsweise ob es sich um einen Feuerschutzabschluss handelt. In diesem Fall sind die Türen generell mit Verschlüssen auszustatten, die auch im stromlosen Zustand die Tür brandschutztechnisch zuhalten. Der Einbau von Fluchttürverschlüssen ist selbstverständlich möglich und zwar sowohl als Hauptschloss als auch als Zusatzverriegelung. Wird der Fluchttürverschluss als zusätzliche Verriegelung eingesetzt, muss dieser nach dem Ruhestromprinzip arbeiten.

Bei der Auswahl von Fluchttürverschlüssen ist zwischen Paniktürverschlüssen und Notausgangsverschlüssen zu entscheiden. Ist ein Raum für viele Personen ausgelegt, so sind in der Regel Paniktürverschlüsse vorzusehen. Halten sich in einem Raum für gewöhnlich wenige Menschen auf, sind Notausgangsverschlüsse ausreichend. Wegen der unterschiedlichen technischen Lösungen muss unbedingt festgelegt werden, mit welchen Situationen aller Wahrscheinlichkeit nach zu rechnen ist.

Bei großen Menschenmengen - wenn zum Beispiel in Kinos, Konzertsälen usw. ein Feuer ausbricht - ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich viele dieser Menschen irrational verhalten. Personen, die sich in einer solchen Paniksituation befinden, müssen ohne Vorkenntnisse der Örtlichkeiten und ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen oder Schlüsseln die Fluchttürverschlüsse finden und benutzen können. Paniktürverschlüsse müssen so ausgelegt sein, dass sie selbst in extremen Situationen sicher funktionieren, damit in Panik geratene Personen das Gebäude gefahrlos verlassen können.

Wenn eine kleinere Anzahl von Menschen involviert ist, kommt es in Gefahrensituationen in aller Regel nicht zu einer Panik. Dies gilt insbesondere, wenn diese Personen mit den Räumlichkeiten, den Notausgängen und der Funktionsweise der Fluchttürverschlüsse vertraut sind. Aber auch Notausgänge müssen sich ohne Zuhilfenahme eines speziellen Werkzeugs oder Schlüssels öffnen lassen, da diese Hilfsmittel möglicherweise gerade im Notfall nicht verfügbar sind.

Prinzipiell sind neben den Vorschriften und Baubestimmungen der nationalen Behörden und Brandschutzstellen vorrangig die neuen Europäischen Normen für Paniktür- und Notausgangsverschlüsse zu berücksichtigen.

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