Flucht- und Rettungspläne in Arbeitsstätten
Anforderungen und Inhalt
Damit Mitarbeiter und Besucher Gebäude zu denen sie im Rahmen
ihrer Arbeit Zugang haben im Notfall schnell verlassen können, sind
freie und funktionsfähige Flucht- und Rettungswege unerlässlich.
Wenn es Lage, Ausdehnung und Art der Arbeitsstätte erforderlich
machen, müssen dazu Flucht- und Rettungspläne erstellt und an
geeigneten Stellen aufgehängt werden (laut Arbeitsstättenregel ASR
2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan). Dies
ist z.B. der Fall
- wenn die Fluchtwege über Zwischengeschosse oder größere Räume führen oder verwinkelt ausgeführt sind,
- in mehrgeschossigen Hochbauten oder Hochhäusern,
- in Arbeitsstätten mit hohem Publikumsverkehr,
- in Bereichen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial,
- wenn befestigte Zufahrten oder Standplätze für Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge fehlen oder aufgrund der baulichen Situation die
Rettung von außen erschwert oder unmöglich ist.
Flucht- und Rettungspläne enthalten Verhaltensanweisungen für den Gefahrenfall. Sie sollen die Flucht ins Freie oder einen gesicherten Bereich sowie die Rettung anderer gefährdeter Personen ermöglichen. Außerdem sollen sie eine schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel wie Feuerlöscher, Tragen oder Löschdecken bieten. Die Gestaltung der Pläne ist festgelegt in der DIN 4844-3 Sicherheitskennzeichnung, Flucht- und Rettungspläne.
Eine bildliche Darstellung ist schriftlichen Anweisungen unbedingt vorzuziehen. In Arbeitsstätten, in denen regelmäßig ausländische Arbeitnehmer beschäftig sind oder Besucher, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, müssen ergänzende schriftliche Anweisungen auch in den jeweiligen Landessprachen verfasst werden. In jedem Fall sollten Flucht- und Rettungspläne Informationen zu folgenden Punkten enthalten:
- Verhalten im Brandfall
- Ruhe bewahren
- Brand melden
- Anweisungen beachten
- in Sicherheit bringen
- besondere Verhaltensregeln