Floating-Verfahren

Weil das Floating-Verfahren als das einfachste und schnellste Verfahren der Dünnbettverlegung gilt, wird es bei Belägen mit normalen Anforderungen beinahe ausschließlich angewandt. Die dreiteilige DIN 18157 in ihrer Neufassung – seit 2017 heißt sie DIN 18157: 2017-04 Ausführung von Bekleidungen und Belägen im Dünnbettverfahren – unterscheidet Zementhaltige Mörtel (Teil 1), Dispersionsklebstoffe (Teil 2) und Reaktionsharzklebstoffe (Teil 3). Während beim erst- und letztgenannten Dünnbettmörtel auch andere Verfahren angewandt werden können, kommt bei Verwendung eines Dispersionsklebers ausschließlich das Floating-Verfahren zum Einsatz.

Ein Dünnbettmörtel wird gemäß Teil 1 der DIN 18157 zweilagig auf den Untergrund aufgetragen. Dabei wird die erste Schicht – die sogenannte Kontaktschicht – mit der Glättkelle dünn aufgebracht. In einem nachfolgenden Arbeitsgang wird auf die noch frische Schicht der Dünnbettmörtel in erforderlicher Schichtdicke mit der Zahnkelle aufgekämmt. Die fachgerechte Tiefe der Stege – abhängig vom Format der Fliesen bzw. Platten – entsteht dadurch, dass die Kelle während des Verarbeitungsprozesses in einem Winkel von 45 bis 60 Grad gehalten wird. Werden rechteckige Fliesen oder Platten verlegt, richtet sich die auszuwählende Zahntiefe nach der größeren der beiden Kantenlängen.


In der Regel verwendet der Fliesenleger Zahnkellen mit einer quadratischen Profilierung; das heißt: Zahntiefe und Zahnabstand sind identisch.

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