Fledermausgaube als Fluchtweg

Unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes

In den letzten Jahrzehnten wurden Dachräume vielfach im Rahmen von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgebaut. In die Öffnungen bestehender Gauben wurden große Fenster eingesetzt oder sie wurden durch Dachflächenfenster ersetzt, um den notwendigen zweiten Rettungsweg nachzuweisen. Bei denkmalgeschützten Häusern jedoch sind solche baulichen Änderungen meist nicht  gewünscht. So blieb meist nur der Weg, kostspielige Fluchttreppen an den Giebelseiten vorzusehen, wenn die Denkmalbehörden dies genehmigen. Häufig vorhandene Fledermausgauben ließen sich nicht als Fluchtweg nutzen, da sie das erforderliche Maß von 90 x 120 cm in der Regel nicht aufweisen. 

Ansicht mit offener Fluchtgaube
Innen in geschlossenem Zustand
Konstruktiver Schnitt

Fluchtweggaube
Für diesen Fall entwickelte Architekt Tassilo Soltkahn eine Fluchtgaube, die dem Anspruch an eine ungestörte historische Dachlandschaft entspricht. Sie bietet einen sicheren Fluchtweg und wurde bereits in denkmalgeschützte Häuser eingebaut. 

Diese Fledermausgauben sind von der Straße aus auf dem Dach eines sanierten und ggf. unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes kaum von anderen Gauben zu unterscheiden. Trotz ihrer geringen Größe wurden sie durch eine spezielle Lösung als Fluchtweg anerkannt: Im Not- oder Brandfall lässt sich die Dachfläche unmittelbar vor der Gaube einfach nach außen klappen. Auf der Innenseite werden dabei gleichzeitig zwei Stufen in Trittstellung für die zu rettenden Personen gebracht. Pro Wohnung fordert das Baurecht eine Öffnung von mindestens 0,9 x 1,2 m zur Straße hin, um der Feuerwehr das Anleitern zu ermöglichen.

Bautechnisch wird der Austritt wie ein Balkon hergestellt. Der klappbare Teil der Dachfläche stellt lediglich einen Sichtschutz dar, der die 0,9 x 1,2 m große Fensteröffnung in der Gaube nach außen verdeckt. Je nach Größe der Fluchtgaube ist dieses Öffnungsmaß innerhalb bestimmter Grenzen variabel. Alle konstruktiven und bauphysikalischen Anforderungen wie Wärme- und Feuchteschutz werden von der Dachkonstruktion übernommen.

Der Einsatz der Fluchtweggaube macht nach den meisten Landesbauordnungen keine Bauartzulassung notwendig. Die Abnahme im Einzelfall kann bei der historischen Begründung abweichen bzw. ist bereits durch die Landesbauordnung gedeckt.

Prinzipiell lässt sich der klappbare Teil der Dachfläche Neigungen von etwa 25 bis 50° anpassen. Wesentlich für die Funktionstüchtigkeit ist, dass sich der ausklappbare Teil auch von einer schwachen Person öffnen lässt. Diesen leichtgängigen Hebelmechanismus ermöglichen Gasdruckfedern, die zudem gewährleisten, dass das System netzunabhängig und weitgehend wartungsfrei funktioniert. Die Rettungsstelle ist von der Straße aus gut erkennbar; bei ausgeklappter Gaube kann die Feuerwehr den Rettungsanspruch sehen. Die gefährdeten Personen befinden sich dann außerhalb des Brandherdes im Freien (wie bei einem Balkon) und können dem Rauch schnell entkommen. 

Bildnachweis: Architektengesellschaft Soltkahn, Potsdam

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