Fernwärme-Hausstationen

Bauliche Anforderungen

Die zu beachtenden (baulichen) Anforderungen an Fernwärme-Hausstationen regeln die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der einzelnen Wärmeversorgungsunternehmen (WVU).

  • Die Lage und Abmessungen sind mit dem jeweiligen WVU abzustimmen (Richtmaße für Stationsräume nach DIN 18012).
  • Der Raum muss verschließbar sein und sollte möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Anschlussleitung liegen.
  • Der Stationsraum und die technischen Einrichtungen müssen jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des WVU zugänglich sein.
  • Die Zugangstür muss in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem geschlossenen Türblatt versehen sein. Außerdem ist durch eine Türschwelle oder Stationsraum von den anderen Räumlichkeiten so zu trennen, dass die beim Entleeren der Hausanlage geschützt sind (DIN 18012).
  • Der Raum soll nicht neben oder unter Schlafräumen (dgl.) und nicht unmittelbar neben einem Treppenraum liegen. Der Stationsraum darf ferner mit anderen Räumen nicht in offener Verbindung stehen.
  • Die einschlägigen Vorschriften für den Schall-, Brand- und Wärmeschutz sind zu beachten.

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