Fernwärme-Hausstationen
Bauliche Anforderungen
Die zu beachtenden (baulichen) Anforderungen an Fernwärme-Hausstationen regeln die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der einzelnen Wärmeversorgungsunternehmen (WVU).
- Die Lage und Abmessungen sind mit dem jeweiligen WVU
abzustimmen (Richtmaße für Stationsräume nach DIN 18012).
- Der Raum muss verschließbar sein und sollte möglichst in der
Nähe der Eintrittsstelle der Anschlussleitung liegen.
- Der Stationsraum und die technischen Einrichtungen müssen
jederzeit ohne Schwierigkeiten für Mitarbeiter des WVU zugänglich
sein.
- Die Zugangstür muss in Fluchtrichtung aufschlagen und mit einem
geschlossenen Türblatt versehen sein. Außerdem ist durch eine
Türschwelle oder Stationsraum von den anderen Räumlichkeiten so zu
trennen, dass die beim Entleeren der Hausanlage geschützt sind (DIN
18012).
- Der Raum soll nicht neben oder unter Schlafräumen (dgl.) und
nicht unmittelbar neben einem Treppenraum liegen. Der Stationsraum
darf ferner mit anderen Räumen nicht in offener Verbindung
stehen.
- Die einschlägigen Vorschriften für den Schall-, Brand- und Wärmeschutz sind zu beachten.
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