Fahrtreppen
Auflagen, Nutzen und Bauweisen
Fahrtreppen bzw. Rolltreppen sind Personenförderanlagen, deren bewegliche Metallstufen von einem Motor umlaufend bewegt werden. Sie eignen sich besonders dort, wo viele Personen schnell und ohne Wartezeit verteilt und gelenkt werden müssen, also in Bahnhöfen und Flughäfen, in Einkaufszentren und Kaufhäusern, in Messehallen und großen Verkehrsbauwerken. Fahrtreppen dienen zudem oft als prominente Wegeverbindungen, die in Sichtachsen oder im Zentrum von Atrien und Galerien liegen. Allerdings sind sie nicht barrierefrei. Für Rollstuhlnutzende, Personen mit Kinderwagen oder mit Mobilitätseinschränkungen sind ergänzende Aufzüge zwingend notwendig.
Regelwerke
Grundlage für Planung, Konstruktion und Einbau ist die DIN EN 115: Sicherheit von Fahrtreppen und Fahrsteigen. Sie regelt die Geometrie, den Antrieb, die Sicherheitseinrichtungen und Prüfungen bei Neuanlagen (Teil 1), die sicherheitstechnische Verbesserung und Wartung bestehender Anlagen (Teil 2) sowie die technischen Spezifikationen. Hinzu kommen elektro- und maschinentechnische Normen sowie die jeweilige Landesbauordnung, einschlägige Sonderbauvorschriften – etwa für Versammlungs- und Verkaufsstätten – und die jeweils geltenden Brandschutzauflagen.
Konstruktion und Technik
Tragendes Element einer Fahrtreppe ist üblicherweise ein geschweißter Stahlfachwerkträger, der auf den Geschossdecken auflagert. Im Inneren laufen Stufenband und Stufenkette über Führungsschienen, angetrieben von einer Motoreinheit an einem der Umlenkpunkte. Die Stufen formen sich im Fahrbereich zur Treppe und gehen im Ein- und Ausstiegsbereich in eine ebene Fläche über. Gezahnte Metallplatten, sogenannte Kammplatten, am Ein- und Ausstieg einer Rolltreppe greifen zwischen die Rillen der versenkten und einlaufenden Stufenplatten, verschmälern den Spalt und reduzieren so die Gefahr, dass sich Absätze oder andere Gegenstände im Spalt verklemmen. Das ist auch die Aufgabe der Sicherheitsbürsten, auch Sockelbürsten genannt, die entlang der Wangen bzw. Schürzen befestigt sind und den Spalt – maximal zulässig sind hier vier Millimeter – zwischen bewegten Stufen und starren Wangen bedecken. Moderne Steuerungen ermöglichen einen Bedarfsbetrieb mit Sensoren, frequenzgeregelten Antrieben und Energiesparmodi bei geringer Auslastung.
Je nach Verkehrsaufkommen werden Fahrtreppen einzeln, parallel, in Scheren- oder Kaskadenanordnung angeordnet. In Einkaufszentren ist die versetzte Aufstellung verbreitet, weil sie die Laufwege durch die Verkaufsflächen verlängert. Außenanlagen erfordern zusätzlich Korrosionsschutz, Entwässerung und Rutschhemmung. Revisionsflächen sowie der Zugang zu Antrieb und Umlenkstationen sollten früh in der Planung berücksichtigt werden.
Abmessungen und Förderleistung
Die Förderleistung einer Fahrtreppe hängt von der Breite der Stufe und der Fördergeschwindigkeit ab sowie von der Annahme zur stündlichen Auslastung der Treppe. Rechnerisch sind nach DIN EN 115-1 bei einem Meter Stufenbreite und einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 0,50 m/s rund 9.000 Personen pro Stunde möglich; in der Praxis wird üblicherweise mit etwa zwei Dritteln dieses Wertes gerechnet. Bei sensiblen Bereichen wie Flughäfen wird sogar nur die Hälfte dieses Wertes angesetzt. Bei schmalen Treppen mit nur sechzig Zentimetern Breite ergibt sich eine realistische Förderleistung von stündlich ca. 3.000 Personen. Bei hundert Zentimeter breiten Treppen mit erhöhter Geschwindigkeit (0,65 m/s) liegt die realistische Förderleistung bei stündlich 7.800 Personen. Im Handel und in Bürogebäuden ist diese Geschwindigkeit üblich, im öffentlichen Verkehr werden meist 0,65 m/s, in Sonderfällen bis 0,75 m/s gefahren. Höhere Geschwindigkeiten erhöhen zwar die Kapazität, aber auch das Risiko beim Auf- und Absteigen.
Neigung, Komfort
Insofern bieten Fahrtreppen mehr Beförderungskapazitäten als ein durchschnittlicher Aufzug, benötigen aber auch mehr Grundflächen. Neben Deckendurchbruch und Trägerauflagern sind ausreichend dimensionierte, freie Antritts- und Austrittsbereiche mit einer Tiefe von mindestens 2,5 Metern einzuplanen. In diesem Bereich dürfen auch keine Türen oder Engstellen liegen. Die lichte Durchfahrtshöhe muss mindestens 2,3 Meter betragen. Der zulässige Neigungswinkel der Rolltreppe beträgt nach DIN EN 115-1 grundsätzlich 30°. Eine Neigung von 35° ist nur zulässig, wenn die Förderhöhe sechs Meter nicht überschreitet und die Geschwindigkeit auf 0,50 m/s begrenzt bleibt. Das Steigungsverhältnis bei einer Rolltreppe weicht von dem einer herkömmlichen Treppe ab: So sind bei Rolltreppen eine größere Stufenhöhe von bis zu 24 Zentimetern sowie eine größere Stufentiefe von mindestens 38 Zentimetern möglich; in der Praxis beträgt die Stufentiefe häufig 40 Zentimeter. Ein Gummihandlauf bietet Halt und Orientierung. Er muss sich synchron zur Stufenbewegung bewegen und darf nur maximal zwei Prozent schneller und in keinem Fall langsamer laufen als das Stufenband. So wird verhindert, dass Personen auf der Treppe durch eine nach hinten rutschende Hand das Gleichgewicht verlieren und nach hinten fallen könnten.
Sicherheitseinrichtungen
Die DIN EN 115-1 schreibt eine Reihe von Schutzfunktionen verbindlich vor. An jedem Ein- und Ausstieg muss ein gut sichtbarer Not-Halt-Taster erreichbar sein. Bei Treppen mit einer Länge von über dreißig Metern muss mittig ein zusätzlicher Not-Halt-Schalter befestigt sein. Hinzu kommen Überwachungssysteme für Kammplatten, Stufen, Stufenkette, Handlauf und Antriebsgeschwindigkeit mit einer automatischen Abschaltung, elektrischen Bremseinrichtungen und einer Rücklaufsicherung bzw. einem einstellbaren Zwei-Richtung-Modus. Für die jährliche Prüfung von Bestandstreppen gibt es ein Ampelsystem, das die Sicherheit und den daraus resultierenden Handlungsbedarf anzeigt. Wegen der Größe des Treppenloches ist bei der Planung der Brandschutz besonders zu beachten. Fahrtreppen gelten nicht als brandschutzrechtlich notwendige Treppen. Das bedeutet, dass die erforderlichen Rettungswege unabhängig voneinander nachgewiesen werden müssen.
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