Evakuierungsstuhl

Beispiel Evakuierungsstuhl
Beispiel Evakuierungsstuhl „Fast Chair“

Im Brandfall müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer eines Gebäudes durch Selbstrettung in Sicherheit bringen (können). Die Flucht aus einem mehrgeschossigen Gebäude erfolgt meist über notwendige Treppen. Aufzüge sind in der Regel nicht benutzbar: Das Risiko von Feuer und Rauch ist hoch, die Aufzugstechnik könnte bereits durch den Brand außer Kraft sein.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist eine Selbstrettung nicht immer möglich. Ein Transport dieser Personen durch Heruntertragen über die Treppen setzt Körperkraft und motorische Fähigkeiten voraus, die unter Umständen nicht vorhanden sind. Ein zu diesem Zweck entwickeltes Hilfsmittel ist der Evakuierungsstuhl. Es handelt sich um eine Konstruktion aus Sitzschale, Gleitschienen, Rollen und Haltegriffen. Der Evakuierungsstuhl ermöglicht es einer einzelnen Person, den oder die Hilfsbedürftige/n sicher und kontrolliert eine Treppe abwärts zu befördern.

In öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Krankenhäusern, Theatern, Sportanlagen usw. können Evakuierungsstühle Bestandteil des Brandschutzkonzepts sein.

Fachwissen zum Thema

Eine Aufzugsanlage kann einen oder mehrere Aufzüge umfassen (rechts im Bild ein Feuerwehraufzug).

Eine Aufzugsanlage kann einen oder mehrere Aufzüge umfassen (rechts im Bild ein Feuerwehraufzug).

Haustechnische Anlagen

Aufzüge

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Grundlagen

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Grundlagen

Brandschutznachweis

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Flucht-/​Rettungswege

Treppen und Treppenräume

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