Europäische Bauproduktenverordnung

Ziel der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) ist es, den Handel zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen. Die Verordnung regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten und legt allgemeingültige Anforderungen an die Leistungserklärung des Herstellers und die CE-Kennzeichnung fest. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist für die Notifizierung (Zulassung) von Prüflaboratorien und anderen Zertifizierungsstellen für Bauprodukte zuständig.

Mindestanforderungen an das Naturprodukt Schiefer sind durch das Normenwerk EN 12326: Schiefer und Naturstein für überlappende Dachdeckungen und Außenwandbekleidungen festgelegt. Wesentliche Inhalte sind im „Produktdatenblatt Schiefer“ des Zentralverbands des Deutschen Dachdecker Handwerks zusammengefasst. 

Die im Jahr 2024 novellierte EU-BauPVO soll nachhaltige Produkte zur Norm machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle fördern. Seit dem 08. Januar 2026 ist sie anwendbar. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Union, des Deutschen Instituts für Bautechnik und des Umweltbundesamtes: siehe Surftipps.

Fachwissen zum Thema

Die Geschosswohnungbauten im Osloer Wohnquartier Bispevika sind vollständig von Schiefer umhüllt (Vandkunsten Architects, Kopenhagen).

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Werkstoff Schiefer

Anforderungen an die Gesteinsbeschaffenheit

Regelwerke

DIN, EN oder ISO?

Normen und Regelwerke zum Bauen mit Schiefer

Regelwerke

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Schiefer-Dachdeckung an einem Einfamilienhaus

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Einführung

Schiefer als Baumaterial

Surftipps

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