Erneuerung der Heizanlage in bestehenden Gebäuden
Die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere die Wärmeerzeuger von Heizanlagen, weisen kürzere Erneuerungszyklen auf als die meisten anderen Bauteile eines Gebäudes. Die Erneuerung der Heizanlage sollte daher aus wirtschaftlichen und regulatorischen Gründen bei jeder Modernisierung eines Gebäudes geprüft werden.
Ausgelöst durch die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen sowie durch die gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) – zuletzt novelliert 2023/2024 – haben sich die verfügbaren Heizsysteme in den vergangenen Jahren grundlegend weiterentwickelt. Seit 2024 müssen neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (mit Übergangs- und Sonderregelungen je nach Gebäudetyp und kommunaler Wärmeplanung).
Effiziente Wärmeerzeuger wie Brennwerttechnik, Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen tragen erheblich zur Reduktion des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen bei und sind auch in der Altbaumodernisierung einsetzbar. Bei Systemwechseln – etwa von Öl oder Gas auf Wärmepumpe – sind jedoch häufig bauliche Anpassungen erforderlich, beispielsweise hinsichtlich Wärmeverteilung, Vorlauftemperaturen oder Schallschutz.
Primärenergieträger
Bei der Erneuerung der Heizanlage kann zwischen verschiedenen
Energieträgern gewählt werden; auch Kombinationen (Hybridlösungen)
sind möglich:
- Erdgas (unter Beachtung der 65 %-Regel und steigender CO₂-Bepreisung)
- Heizöl (Bestandstechnologie, perspektivisch rückläufig)
- Strom (insbesondere für Wärmepumpen)
- Umweltwärme (Luft, Erdreich, Grundwasser)
- Biomasse (Holzpellets, Hackschnitzel)
- Solarthermie
- Fern- oder Nahwärme aus Wärmenetzen
Ein Wechsel des Energieträgers kann sinnvoll sein, etwa bei bestehenden elektrischen Direktheizungen oder veralteten Ölfeuerungen. In vielen Fällen bietet sich heute der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder auf einen Anschluss an ein Wärmenetz an – insbesondere vor dem Hintergrund steigender CO₂-Kosten und langfristiger Dekarbonisierungsziele.
Eine pauschale Bevorzugung fossiler Energieträger ist aufgrund der aktuellen Rechtslage und der klimapolitischen Rahmenbedingungen nicht mehr angezeigt.
Wärmeerzeuger
Für die Heizanlage stehen unterschiedliche Wärmeerzeuger zur
Auswahl, zum Beispiel:
- Brennwertkessel (Gas oder Öl im zulässigen Rahmen)
- Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Sole-Wasser-Wärmepumpe
- Hybridheizungen
- Biomassekessel
- Solarthermische Anlagen
- Anschluss an ein Wärmenetz
Im Rahmen einer Modernisierung ist es in der Regel sinnvoll, mindestens den Wärmeerzeuger zu erneuern und seine Leistung an den reduzierten Heizwärmebedarf des Gebäudes anzupassen. Voraussetzung hierfür ist eine belastbare Heizlastberechnung.
Nach dem Gebäudeenergiegesetz sind Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, grundsätzlich außer Betrieb zu nehmen (§ 72 GEG), wobei für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen gelten.
Die Erneuerung der Heizanlage sollte bei zeitlich gestreckter Modernisierung nach oder zeitgleich mit energetischen Verbesserungen der Gebäudehülle erfolgen. Durch Dämmmaßnahmen sinkt der Heizwärmebedarf erheblich; ein zuvor dimensionierter Heizkessel kann danach überdimensioniert und ineffizient arbeiten. Eine abgestimmte Planung von Gebäudehülle und Anlagentechnik ist daher wirtschaftlich und technisch geboten.
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