Erneuerung der Heizanlage in bestehenden Gebäuden

Die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), insbesondere die Wärmeerzeuger von Heizanlagen, weisen kürzere Erneuerungszyklen auf als die meisten anderen Bauteile eines Gebäudes. Die Erneuerung der Heizanlage sollte daher aus wirtschaftlichen Gründen bei jeder Modernisierung eines Gebäudes erwogen werden.

Ausgelöst durch die Notwendigkeit der Energieeinsparung und den diesbezüglichen Verordnungen (Energieeinsparverordnung EnEV, Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG, Bundesimmissionsschutz-Verordnung  BImSchV) haben die verfügbaren Heizsysteme im vergangenen Jahrzehnt einen Entwicklungssprung vollzogen. Verbesserte, teilweise neuartige Produkte (Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solaranlagen) tragen erheblich zur Reduktion des Energieverbrauches bei und sind auch in der Altbaumodernisierung sinnvoll einsetzbar. Allerdings sind für neuere Systeme häufig bauliche Veränderungen notwendig, z.B. bezüglich der Abgasführung.

Primärenergieträger
Bei der Erneuerung der Heizanlage kann zwischen verschiedenen Primärenergieträgern, gewählt werden, auch Kombinationen sind sinnvoll.

  • Erdgas,
  • Heizöl,
  • Elektrischem Strom (Braun-, Steinkohle, Atomkraft),
  • Erneuerbaren Energien,
  • Biogas,
  • Holzpellets,
  • Sonnenenergie.
Die Auswahl des Primärenergieträgers wird sich bei der Altbaumodernisierung in aller Regel an der bestehenden Infrastruktur auf dem Grundstück und im Gebäude orientieren müssen, vielfach muss der bisherige Energieträger beibehalten werden.

In einigen Fällen aber ist der Wechsel des Primärenergieträgers durchaus sinnvoll, z.B. bei einer bestehenden Elektronachtspeicherheizung (Umstellung auf Öl oder Gas), bei der Verfügbarkeit von nachwachsenden Brennstoffen (Holzpellets, Biogas) bei der Umstellung auf Wärmepumpe (elektrischer Strom) oder bei ursprünglich vorhandener Ölheizung und in der Zwischenzeit verfügbar gewordenem Erdgasanschluss am Grundstück (Umstellung von Öl auf Gas). Soweit in einem zu modernisierenden Altbau Erdgas vorhanden ist oder wenigstens das Grundstück an das Erdgasnetz angeschlossen ist, sollte diesem Primärenergieträger der Vorzug gegeben werden, da die Ausnutzung der Primärenergie in einem Gas-Brennwertkessel am größten ist.

Wärmeerzeuger

Für die Heizanlage stehen unterschiedliche Wärmeerzeuger zur Auswahl, zum Beispiel:
  • Niedertemperaturkessel,
  • Brennwertkessel,
  • Brennwert-Therme,
  • Wärmepumpe,
  • Solaranlage.
In der aller Regel wird es notwendig und wirtschaftlich sein, im Rahmen einer Modernisierung mindestens den Wärmeerzeuger zu erneuern und seine Leistung dem zukünftigen, wesentlich geringeren Heizenergiebedarf des Gebäudes anzupassen. Zu beachten ist, dass der Austausch von Heizkesseln, die vor dem 01.10.1978 in Betrieb genommen wurden, schon seit der ersten Energieeinsparverordnung EnEV vom 1. Februar 2002 vorgeschrieben ist.

Die Erneuerung der Heizanlage sollte bei zeitlich gestreckter Modernisierung immer nach oder zeitgleich mit den Wärmedämm-Maßnahmen ausgeführt werden. Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes sinkt durch Wärmedämm-Maßnahmen im Zuge der Modernisierung erheblich und ein Heizkessel, der für ein ungedämmtes Gebäude dimensioniert wurde, erweist sich im Nachhinein als überdimensioniert und unwirtschaftlich.

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