Erforderliche Breite von Reflektoren

Vielfach sollen in großen Sälen bestimmte Teile der Begrenzungsflächen oder zusätzliche Reflektoren zur gezielten Schallenkung Verwendung finden. Es ist dann die Frage zu stellen, wie groß die Abmessungen solcher Flächen mindestens sein müssen, damit sie bis zu einer unteren Grenzfrequenz als spiegelnde Reflektoren wirksam sind.

Prinzipiell gilt, dass die Grenzfrequenz durch Vergrößern der Breite b der Fläche in Reflexionsrichtung erniedrigt werden kann (proportional zu b²), dass aber Schallquellen- und Hörerabstand sowie Schalleinfallswinkel ebenfalls von Einfluss sind. Bei großen Abständen und seitlichem Schalleinfall erhöht sich die Grenzfrequenz.

Beispielsweise liegt die untere Grenzfrequenz für einen in 5 m Entfernung zur Quelle befindlichen Reflektor von 2 m Seitenlänge bei senkrechtem Schalleinfall für einen Hörer in 13 m Entfernung bei etwa 600 Hz. Für einen Schalleinfallswinkel von 30° erhöht sich diese Frequenz auf ca. 800 Hz, für 45° auf ca. 1000 Hz. Das ist für Sprache zur Verbesserung der Verständlichkeit noch nutzbar. Für Musik müsste die Wirkung bei tiefen Frequenzen durch Vergrößern der Reflektorfläche erhöht werden.

Fachwissen zum Thema

Zur Bestimmung der Raumakustik wird unter anderem die Nachhallzeit untersucht.

Zur Bestimmung der Raumakustik wird unter anderem die Nachhallzeit untersucht.

Grundlagen

Raumakustische Kriterien

Reflexionswirkung von Flächen

Schallreflexion

Reflexionswirkung von Flächen

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de