EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 01. Juni 2002 zur Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV) in Kraft. Ziel der Verordnung war neben der Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden die Schaffung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050. Eine wesentliche Neuerung der ersten EnEV war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt. Seit dem 01. November 2020 wurde die EnEV und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EE-WärmeG) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst.

Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV waren:

  1. Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2002)
  2. Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV 2004)
  3. Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
  4. Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009)
  5. Beschluss zur Novellierung EnEV 2009 16. Oktober 2013
  6. Fassung vom 1. Mai 2014 (EnEV 2014)
  7. Änderungen vom 1. Januar 2016 (geänderte EnEV 2014 ab 2016)

Fachwissen zum Thema

Welcher Effizienzklasse ein Gebäude zugeordnet ist, ist in seinem Energieausweis ersichtlich.

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