Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG)

Mehr Energieeffizienz bei Behörden, Unternehmen und Rechenzentren

Am 18. November 2023 ist das neue Energieeffizienz-Gesetz in Kraft getreten. Es verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren zu schärferen Energiesparmaßnahmen. Grundlage dafür sind die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, kurz EnEfG, legt die Bundesregierung einen sektorenübergreifenden Rahmen fürs Energiesparen fest; dafür sorgen die beschlossenen Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030. Darüber hinaus wird mit dem EnEfG ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt, sodass Bund, Länder, Kommunen und Unternehmen rechtzeitig planen und in energiesparende Maßnahmen investieren können. Einsparerfolg und Wirkung des Gesetzes wird erstmals 2027 geprüft.

Vorgaben für Bund, Länder und Unternehmen

Nach dem Gesetz sind Energiesparmaßnahmen ab 2024  für Bund und Länder verpflichtend: Bis 2030 soll der Bund jährlich eine Endenergie von 45 Terawattstunden einsparen, die Länder drei TWh, was eine Ersparnis von ungefähr zwei Prozent pro Jahr ausmacht. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden sind verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden müssen Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erarbeiten und veröffentlichen. Außerdem soll künftig die Entstehung von Abwärme bei Produktionsprozessen vermieden werden. Ist dies nicht möglich, muss diese sinnvoll weiterverwertet werden.

Anforderungen für Rechenzentren

Da Rechenzentren in der Regel viel Energie verbrauchen, gelten mit Einführung des EnEfG erstmals auch für sie Energieeffizienzstandards. Die Anforderungen gelten für neue sowie für bestehende Anlagen. Demnach müssen Rechenzentren künftig sparsam gekühlt werden. Zudem sollen Betreiber von großen Rechenzentren Strom aus erneuerbaren Energien verwenden und entstehende Abwärme nutzen. Nicht zuletzt sind Informationen zum Energieverbrauch in ein öffentliches Register einzutragen und Kunden über diesen zu informieren.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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