Ende der Halogenlampen eingeläutet

EU-Verordnung in Kraft getreten

Mit den Zielen Energie zu sparen und die Quecksilberemissionen zu reduzieren, fallen seit dem 1. September 2018 fast alle Leuchtmittel mit Halogen unter das Produktionsverbot der EU-Kommission. Hintergrund ist die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Energieeffizienz und umweltgerechte Gestaltung von Produkten festlegt. Gemäß der Verordnung gilt ab sofort für alle klaren Lampen, dass sie mindestens der Energieeffizienzklasse B entsprechen müssen. Damit dürfen Halogenlampen mit Schraubgewinde sowie Hochvolt- und Niedervolthalogenlampen nicht mehr in den Handel gebracht werden. Darunter fallen Birnen und Kerzenlampen der Energieklasse D, die ungebündeltes Licht aussenden und einen E27- oder E14-Schraubsockel besitzen, Hochvolt-Halogenlampen mit einer Netzspannung von 230 Volt und Niedervolt-Halogenlampen mit einer Netzspannung von 12 Volt (ab Effizienzklasse C). Ersetzt werden sollen sie durch die hocheffizienten LED-Lampen.

Ersetzt werden sollen die Leuchtmittel mit Halogen durch die hocheffizienten LED-Lampen
Übersicht Effizienz und Wärmeentwicklung von Lichtquellen
Vergleich Halogenlampe, Energiesparlampe, LED

Ausnahmen bilden klare Halogenlampen mit R7s- und G9-Sockeln der Energieeffiizienzklasse C sowie platte Spot- und Halogenlampen, die in der Regel bei Schreibtischen und Flutlichern verwendet werden, da hierfür noch keine LED-Alternativen zur Verfügung stehen. Auch Halogen-Niederspannungslampen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiter eingesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel 12-Volt-Halogen-Reflektor-Lampen mit einer Lebensdauer von 4.000 Stunden, wenn sie mindestens im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C liegen. Restbestände bereits produzierter Halogenlampen, die sich zum Stichtag bereits im Handel befanden, dürfen noch verkauft werden.

Für die Planung neuer Beleuchtungsanlagen ist zu empfehlen, ab sofort die Auswirkungen der ab sofort gültigen Energieeffizienzanforderungen zu berücksichtigen. In bestehenden Anlagen können die Halogenlampen meist problemlos durch LED-Lampen ersetzt werden, da es mittlerweile ein breites Angebot gibt. Besondere Aufmerksamkeit ist allerdings bei dimmbaren Leuchten geboten, denn die vorhandenen Dimmer sind nicht immer für alle LED-Lampen geeignet.

Quelle: HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung, Berlin

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