Elektroinstallation in Räumen besonderer Art oder Nutzung

Die Normenreihe DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen besteht aus mittlerweile acht Gruppen (Anmerkung: Im Jahr 2015 kam zu den bisher bekannten Gruppen 100 bis 700 die neue Gruppe 800 Energieeffizienz, Intelligente Niederspannungsanlagen hinzu). Die Gruppen 100 bis 600 behandeln das Errichten „normaler“ elektrotechnischer Anlagen, die unter üblichen Bedingungen betrieben werden. Anders verhält es sich mit den Normen der Gruppe 700 Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art. Diese beschreiben im Einzelnen Besonderheiten und zusätzliche Anforderungen, die für bestimmte Betriebsstätten in besonderer Umgebung, unter außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder Betriebsverhältnissen zu beachten sind. Was in den meisten Fällen bedeutet, dass die sicherheitstechnischen Grundforderungen (wie sie in den Gruppen 100 bis 600 beschrieben werden) erweitert oder verschärft werden.

Von normalen Bedingungen abweichende Einflüsse

Die Einflüsse auf die Sicherheit lassen sich grob in zwei Bereiche unterteilen:

  • Einerseits sind Einwirkungen der Umgebung auf die Anlagen zu beachten, z.B. durch Staub, Feuchtigkeit, erhöhte Korrosion, mechanische Beanspruchung und nicht zuletzt ungünstige Netzverhältnisse
  • Andererseits geht es um Auswirkungen des Betriebs elektrotechnischer Anlagen auf die Umgebung, z.B. durch erhöhte Brandgefahr, Gefahren durch besonders leitfähige Umgebungen, durch besonderes Verhalten der Menschen oder unmittelbare Gefahren durch fehlenden Schutz gegen direktes Berühren

Meist treten mehrere der genannten Einflüsse in Kombination auf. Die daraus für die jeweiligen Bereiche resultierenden Besonderheiten sind in den derzeit 27 Normen der Gruppe 700 im Einzelnen aufgeführt.

Überblick

Die Normen DIN VDE 0100-701 bis DIN VDE 0100-753 befassen sich ausführlich mit besonderen Anforderungen an elektrische Anlagen für folgende Räume und Bereiche:

  • 701: Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702: Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703: Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704: Baustellen
  • 705: Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706: Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708: Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709: Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710: Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711: Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712: Photovoltaik-(PV-)Stromversorgungssysteme
  • 714: Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715: Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717: Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718: Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten
  • 721: Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724: Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729: Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730: Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731: Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739: Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen mit IΔn ≤ 30 mA in TN- und T-Netzen
  • 740: Vorrübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753: Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Normen der Gruppe 700 immer dann zusätzlich gelten, wenn zusätzliche Anforderungen und/oder besondere Umwelteinflüsse zu berücksichtigen sind. Unabhängig davon gelten immer die Anforderungen aus den Gruppen 100 bis 600 und 800, die die Grundlage für das Errichten aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bilden.
Autor: Wolfgang Rönspieß; Bildnachweis: Evgenija Mitin, Berlin

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