Einzelfundamente
Ein Einzelfundament kommt zur Ausführung, wenn einzeln stehende Stützen aufgestellt werden. Es dient zur Lastübertragung eines vertikalen Bauteils in das darunter liegende Fundament. Die Gründung muss auf ausreichend tragfähigem Boden erfolgen. Dabei muss die Frostsicherheit von 80 - 120 cm gewährleistet sein.
Die aufgehende Stütze ist nicht über einen eingelassenen Köcher, sondern über einen Stützenfuß oder andere Anschlusskonstruktionen angeschlossen, die auf dem Einzelfundament aufsitzen. Bei biegesteif anzuschließenden Stahlbetonstützen werden diese über eine entsprechende Bewehrung, die bereits bei der Herstellung des Einzelfundaments integriert wird, angeschlossen.
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