Einschlagsbeschränkung

Als Einschlagsbeschränkung wird eine gesetzliche Regelung bezeichnet, die den Einschlag (das Abholzen) von (Fichten-) Holz auf eine bestimmte, im Vergleich zu den Vorjahren reduzierte Menge beschränkt. Die Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021 (HolzEinschlBeschrV2021) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft trat im März 2021 in Kraft. 

Die Verordnung reagiert auf einen enormen Anstieg der Menge an Kalamitätsholz: Seit 2018 aufgetretene Extremwetterereignisse in Deutschland (Stürme, Hitze- und  Dürreperioden) und ein nachfolgender Schädlingsbefall führten zu immensen Waldschäden. Durch Begrenzung des ordentlichen Holzeinschlags soll ein Ausgleich der negativen Auswirkungen der Schadereignisse auf den Holzmarkt erreicht werden.

In der HolzEinschlBeschrV2021 heißt es unter §1 Einschlagsbeschränkungen (2): „Für die Holzart Fichte wird der ordentliche Holzeinschlag auf 85 Prozent beschränkt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes ist der durchschnittliche Einschlag der Jahre 2013 bis 2017 zugrunde zu legen.” Die Vorgabe bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.

Seitens der Holzbranche wird die Verordnung kritisiert: Das nachwachsende Baumaterial nimmt eine Schlüsselrolle ein, um dem Klimawandel zu begegnen. In diesem Sinne sollte eine gute Verfügbarkeit von Holz aus regionalen Beständen zu angemessenen Preisen gewährleistet sein.

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