Einschätzung zur EmpCo-Richtlinie

Umweltversprechen: konkret und belegbar

Seit dem 27. September 2026 gilt die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (kurz: EmpCo). Sie soll Verbraucher*innen vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen. Die Regelung gilt für Unternehmen jeder Größe.  Im Interview erläutert Dr. Markus Hiebel, Abteilungsleiter Sustainability Management and Participation bei Fraunhofer UMSICHT, was jetzt wichtig ist.

Dr. Markus Hiebel, Abteilungsleiter Sustainability Management and Participation

Laut Hiebel soll die EmpCo unlautere Praktiken verhindern und für bessere Informationen zum ökologischen Wandel sorgen. Neben Umweltaussagen regelt sie auch Angaben zur Kreislauffähigkeit von Produkten, also zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Auch soziale Merkmale entlang der Wertschöpfungskette fallen darunter, etwa die Arbeitsbedingungen und Chancengleichheit. Die Richtlinie betrifft vor allem die Kommunikation mit Endkundinnen und Endkunden (B2C). Hiebel empfiehlt allerdings, auch im Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) konkret und transparent zu kommunizieren. 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht er einen großen Vorteil: Sie können ihre Kaufentscheidungen auf verlässliche Informationen stützen. Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „energieeffizient“ oder „biobasiert“ sind nicht mehr erlaubt, wenn die Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das unabhängige Dritte prüfen. Irrelevante Angaben sollen verschwinden. 

Um Umweltvorteile zu belegen, eignen sich nach Hiebel vor allem standardisierte Ökobilanzen (LCA) nach ISO 14040/14044 oder Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Fraunhofer UMSICHT unterstützt Unternehmen dabei als neutraler Partner. Das Institut erstellt Bilanzen, begleitet Unternehmen bei der eigenen Umsetzung oder prüft sie in sogenannten Critical Reviews. Dabei betrachtet es den gesamten Lebenszyklus eines Produkts und bezieht Stakeholder sowie die Sicht der Endkunden mit ein. 

Von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD grenzt Hiebel die EmpCo klar ab: Sie ist kein Berichtsinstrument, sondern ein Rahmen für die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden. CSRD-Berichte können Sie aber ergänzen, zum Beispiel mit einem Plan zur Klimaneutralität. Eine wichtige Schnittstelle ist laut Hiebel die Wesentlichkeitsanalyse. Auf ihren Ergebnissen kann die Kommunikation aufbauen, besonders wenn ein Unternehmen eine Vorreiterrolle einnimmt.


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