Eingebundene Herzkehle

Die Deckung mit eingebundenen Herzkehlen darf nur bei gleichen Dachneigungen und in etwa gleich großen Dachflächen erfolgen. Dabei muss die Flächendeckung die untergelegte Herzkehle bei Dachneigungen von 40° um mindestens 12 cm und bei 50° um mindestens 10 cm überdecken.

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