Eingebundene Herzkehle
Die Deckung mit eingebundenen Herzkehlen darf nur bei gleichen
Dachneigungen und in etwa gleich großen Dachflächen erfolgen. Dabei
muss die Flächendeckung die untergelegte Herzkehle bei
Dachneigungen von 40° um mindestens 12 cm und bei 50° um mindestens
10 cm überdecken.
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